den meisten Staaten ist zudem die Statistik nicht in einem beson deren Ministerium organisiert, d. h. die statistische Zentralbehörde ist nicht einmal koordiniert den Ministerien, sondern sie ist sogar Unter- oder Hilfsorgan irgendeines Ministeriums, zumeist des Ministeriums des Innern 1 ). Die Staaten sind aber auch Rechtspersönlichkeiten im inter nationalen Verkehr, die früher wohl für das Auswärtige, jetzt aber zumeist für das Innerpolitische die Statistik nach den jeweiligen Zwecken der Verwaltung pflegen. Wurde damals selbst die Volks zahl und die Bewegung der Bevölkerung gegenüber dem Aus lande, d. h. den feindlichen Nachbarstaaten, bewußt unrichtig an gegeben, so ist dieser Standpunkt wohl für sämtliche Kulturstaaten verlassen. Trotzdem kann aber der allgemeinen Statistik der Staaten zum großen Teil der Charakter der Tendenz- und Geschäfts statistik nicht abgesprochen werden. Sind doch die Staaten in bestimmter Beziehung noch immer Geschäftsunternehmungen und ihre Statistiken Geschäftsstatistiken, da es eine freie, unabhängige, nur internationalen Normen unterworfene statistische Wissenschaft noch nicht gibt. Entweder ist die Statistik eine Wissenschaft, dann kann sie nicht Glied der Verwaltung sein, oder sie ist eine rechnerische Methode, ein induktives Verfahren, dann wird sie nur von der Verwaltung gehandhabt als subalternes Mittel der Staatserkenntnis und der allgemeinen politischen Erkenntnis. Will also die Statistik die Stellung im Staatsorganismus haben, die ihr gebührt, dann muß eine völlige Umgestaltung der Verwaltungsorganisation der Staaten in dieser Beziehung Platz greifen. Die Statistik muß neben der Verwaltung stehen 2 ), nicht in ihr oder unter ihr. Die Verwaltung muß sogar von der sou verän gestellten und nur dem Wahrheitsbekenntnis unterworfenen Statistik Anregung empfangen. Nach L. v. Stein ist die Ver waltung die erhaltende Kraft, aber auch die rechtsbildende Kraft im Staatsleben, die der Gesetzgebung, dem starren Rückgrate des J ) Ein lehrreiches Beispiel der Entwicklung bietet das wechselvolle Geschick des niederländischen Statistischen Bureaus. Vgl. Methorst: »Geschichte der Organisation der Statistik in den Niederlanden« in: Zur Geschichte der niederländischen Statistik. Allg. Statist. Archiv Bd. VI, 2, S. 346. 2 ) Engel betrachtet sogar etwas kühn, aber nicht mit Unrecht die Verwaltung und zwar sowohl die Staats- als auch die Kommunalverwaltung als »das Organ, durch welches die amtliche Statistik wirkt«. Vgl. die Statistik im Dienste der Verwal tung, S. 2.