8 das sich oft mehr als Gegner der Statistik erwiesen hat als das Beamtentum und die Bureaukratie, die Statistik anfänglich ein gut Stück wieder zurückgebracht hat. Preußen ist eine konstitutionelle Monarchie. Die Staatsform ist aber hinsichtlich der Stellung der Statistik in der Verwaltung ganz gleichgültig, im Gegenteil, es scheint vorerst die Monarchie die Gewähr der stetigeren Entwicklung eher zu geben, als das Parteiregime der Republik 1 ). Für die Zwecke der Verwaltung gliedert sich der preu ßische Staat in Provinzen, Regierungsbezirke, Kreise und Gemein den. Die dementsprechenden Behörden sind das Oberpräsidium für die Provinz, der Regierungspräsident oder die Regierung für den Regierungsbezirk, der Landrat für den Kreis, der Gemeinde oder Ortsvorsteher für die Landgemeinde, der Magistrat bzw. Bürgermeister für die Stadtgemeinde. Für rein polizeiliche Zwecke sind seit 1872 zudem die Amtsbezirke mit den Amtsvorstehern unter den Landräten zu erwähnen; da sie aber fast bedeutungslos für die Zwecke der vorliegenden Arbeit sind, so sollen sie bei der Betrachtung gänzlich außer Acht bleiben. Oberste Zentralbehörden sind das Staatsministerium, der Staatsrat, die 9 Einzelministerien: Ministerium des Innern, der aus wärtigen Angelegenheiten, das Kriegsministerium, das Justiz ministerium, das Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten, das Finanzministerium, das Ministerium für Land wirtschaft, Domänen und Forsten, das Ministerium der öffentlichen Arbeiten, das Ministerium für Handel und Gewerbe; ferner der evangelische Oberkirchenrat, das Oberverwaltungsgericht, die Ober rechnungskammer. Die eingangs erwähnten oberen, mittleren und unteren Verwaltungsbehörden ressortieren von dem Ministerium des Innern, zugleich mit dem Statistischen Landesamt und der Statistischen Zentralkommission usw. Oberste und einzige Behörde für die Statistik ist in Preußen das Kgl. Preußische Statistische Bureau, seit 1905 unter der Be zeichnung Statistisches Landesamt. Die Statistische Zentralkom mission, die 1860 nach dem Vorbilde der belgischen Zentralkom mission auf Betreiben Engels zum Zwecke der Begutachtung der für die einzelnen Zwecke der Staatsverwaltung erforderlichen *) Das läßt sich aus der überragenden Stellung des Statistischen Bureaus in Preußen und der Entwicklung der Statistik dort überhaupt gegenüber der z. B. in den Vereinigten Staaten oder Frankreich entnehmen.