14 Revision der Volkszählungslisten wird durch besondere Anord nungen geregelt. Wenn endlich die Regierungs-Instruktion auch die Zusammen stellung der statistischen Nachrichten hervorhebt, so ist hierunter nicht bloß die genaue und sachgemäße Einreihung in die vorge schriebenen Formulare, sondern auch eine, den Anforderungen des praktischen Bedürfnisses, den Zwecken der Behörden und des Publikums dienende Nutzbarmachung zu verstehen. Hierzu gereicht namentlich eine angemessene Veröffentlichung derselben. Dies ist ein unentbehrliches Mittel, das so häufig fehlende Interesse und Verständnis für die Aufgaben und die Be deutsamkeit der Statistik bei den Behörden wie beim Publikum zu wecken und in die richtigen Wege zu leiten, dadurch eine größere Bereitwilligkeit und Gewissenhaftigkeit bei den statistischen Erhebungen zu erzielen und die Statistik mit dem Leben in frucht bringende Wechselwirkung zu setzen. Es sind hiermit nicht bloß die einfachen Bekanntmachungen von statistisch zusammengestellten Zahlenergebnissen gemeint, wie solche den Behörden und dem Publikum durch die Amts- und Kreis-Blätter usw. periodisch bestimmten amtlichen Zwecken mit geteilt zu werden pflegen, sondern es handelt sich darum, die Resultate der statistischen Ermittelungen durch eine eingehendere Bearbeitung allgemein verständlich und anwendbar zu machen. Solche für die Öffentlichkeit bestimmten Darstellungen sind ebenso wünschenswert und notwendig für den ganzen Regierungs bezirk, wie für die einzelnen landrätlichen Kreise, ja auch — je nach dem Umfange und Gewicht der verschiedenen lokalen Zu stände und Bedürfnisse — für einzelne Ortsbezirke und Gemeinden, besonders für die Städte. Der Kern war also hier, daß die Regierungen gewisser maßen eine Mittelinstanz zwischen der obersten statistischen Be hörde und den unteren Erhebungsorganen hinsichtlich der Statistik darstellen sollten bei aller Wahrung einer bestimmten Sonderstel lung, die sie mehr dem Ministerium des Innern als dem Statistischen Bureau unterstellt sein ließ. Jedenfalls waren statistische Dezernate, also besondere höhere Beamtenstellen, denen die Leitung des statistischen Dienstes bei den Regierungen obliegen sollte, gedacht. Aus diesem und keinem anderen Grunde ist dann auch folgerichtig durch Ministerial-Erlaß vom 15. August 1862 das Statistische Se minar am Kgl. Statistischen Bureau, oder, wie es wörtlich heißt, der theoretisch-praktische Kursus zur Ausbildung in der amtlichen