— i6 — Regierungen aufforderte, die Landräte zu periodischen Übersichten über die statistischen und sonstigen Verhältnisse, insbesondere über die Resultate der Verwaltung zu ermuntern, und durch den Zir kularerlaß vom ii. April 185g 1 ), der die dreijährige Berichterstat tung der Landräte vorschrieb, sowie durch den Erlaß vom 27. Juni 1862 2 ), der Inhalt und Form der Kreisstatistiken der periodischen Berichterstattungen endgültig festlegte. In diesen Kreisbeschreibungen der 30er und 40er Jahre und später der 60 er Jahre können aber wissenschaftliche Statistiken im strengen Sinne nicht erblickt werden, daran hinderte schon die mangelnde statistisch - wissenschaftliche Schulung der Ver fasser, die zumeist die Landräte selbst oder gar nur Subaltern beamte waren 3 ). Es waren im Grunde Statistiken in der Art der Achenwall-Schlözerschen Auffassung, besonders aber in der Nie manns, der ja in seinen »Miscellaneen historischen, statistischen und ökonomischen Inhalts« 4 ) von nachhaltigstem Einfluß auf die Gestaltung der Kreisbeschreibungen wie auch der Verwaltungs statistik überhaupt gewesen ist, wenn auch die zeitgenössische Ge schichte dies nicht erkennen konnte und die Nachwelt nicht zu gestehen wollte 5 ). Das Streben der Statistiker ist stets auf die Anerkennung der Statistik als Wissenschaft gegangen, dann aber auf die mög lichst souveräne Stellung der Statistik innerhalb des Staatsorganis mus 6 ). Ihre Reformwünsche decken sich zum Teil mit dem be reits zu Beginn Ausgeführten und dem an späterer Stelle noch 4 ) Vgl. Anl. XI, S. 36. 2 ) Vgl. Anl. XIV, S. 43 ff. 3 ) Vgl. Boeckh, Die Bearbeitung von Kreisstatistiken durch die Kgl. Landräte usw. Zeitschr. des Kgl. Preuß. Statistischen Bureaus. I. Jahrg. 1861. S. 308. »Der Landrat ist nicht schon von selbst ein Statistiker; die statistische Tätigkeit, welche die Landrats ärater in so hohem Grade beschäftigt, bleibt ihm mitunter fremd, selten wenigstens erlangt er die volle Technik derselben; bei allen erforderlichen Zahlen in den Akten wird er auch nicht immer mit den Verhältnissen des Kreises völlig vertraut sein, noch weniger oft ihnen Verständnis ihres statistischen Wertes entgegenbringen.« 4 ) Miscellaneen historischen, statistischen und ökonomischen Inhalts zur Kunde des deutschen und angrenzenden Nordens besonders der Herzogtümer Schleswig und Holstein. 2 Bde. Altona und Leipzig 1798. 5 ) Über Niemann vgl. John: Geschichte der Statistik 1884, S. H4ff. Jonak: Theorie der Statistik. Wien 1853, S. 31, vgl. aber auch Niemanns Abriß der Statistik und Staatenkunde. Altona 1807. 6 ) Mischler: Allgemeine Grundlagen der Verwaltungsstatistik. Stuttgart 1892 besonders § 35. Die Stellung des statistischen Amtes im System der Verwaltungs behörden, S. 113 ff.