B i K 461 We k Ft -2. 2.46. — i 9 — allein schon das völlige Versagen der Regierungen gegenüber den großen Aufgaben der Statistik, die ihnen durch Engel seinerzeit zugewiesen und die ein Boeckh durch vorbildliche Arbeiten als Dezernent für Statistik bei der Regierung zu Potsdam nicht zu erzielen vermochte 1 ). Abgesehen hiervon ist auch die allgemeine Erwägung maß gebend, daß nur diejenigen Verwaltungseinheiten des Staates rechte Lebensfähigkeit besitzen, die mit Kommunalverbänden zu sammenfallen wie die Provinzen und Kreise, die also zur Erledi gung der staatlichen Aufgaben sich finanziell auf die Selbst verwaltungsverbände stützen können 2 ). Gerade hier befindet sich das Schwergewicht der Bedeutung für die Statistik. Denn das erste Interesse eines Kommunalverbandes liegt neben der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Aufgaben in dem Finanzinteresse. Aus dem Finanzinteresse sind seinerzeit auch die staatlichen sta tistischen Bureaus, »die Sammelstellen der Verzeichnisse der Kräfte und Reichtümer des Staates« geschaffen worden. Es ist daher ein dringendes Erfordernis einer geordneten Verwaltung, daß auch die verschiedenen Kommunalverbände, die Stadt- und Landkreise, die Provinzialverbände sich zur Errichtung statistischer Ämter entschließen. Die Städte sind ja bereits vor einem halben Jahrhundert vorangegangen, sie besitzen gegenwärtig in Preußen 31 und im Deutschen Reich überhaupt 45 statistische Ämter 3 ). Äls Bedürfnisprinzip für die Notwendigkeit der Errich tung eines städtischen statistischen Amtes hat sich allgemein die Praxis eingebürgert, die Erreichung des ersten Hunderttausend der Einwohnerzahl als Anlaß zur Gründung zu betrachten 4 ), wenn auch verschiedentlich Städte mit weniger als 100000 Einwohnern ein Statistisches Amt sich schufen und von mehr als 100000 Ein wohner noch keins hatten. Unter allen Kreisen der preußischen Monarchie ist der Kreis 4 ) Vgl. Boeckh, Über Zentralisation oder Dezentralisation der Statistik usw. Zeitschr. des Kgl. Pr. Stat. Bur., Jahrg. IX, S. 212. Mischler, Handb. der Verwaltungs statistik I, S. 127. 2 ) Das beweist die Geschichte des Statistischen Amtes des Kgl. Polizeipräsidiums in Berlin, vgl. Zeitschr. des Kgl. Pr. Stat. Bur., Jahrg. 1874. Nachträgliche Bemerkungen der Redaktion d. i. Engel zum Aufsatz von Körösi, S. 43 ff. 3 ) Vgl. Statistisches Jahrbuch deutscher Städte. Herausg. von Neefe. 18. Jahrg. 1912, S. 16. Das dortige Verzeichnis muß ergänzt werden um die Ämter von Crefeld und Danzig. 4 ) Engel hat seinerzeit (1862) Statistische Bureaus der Städte bei Erreichung einer Einwohnerzahl von 50000 für notwendig gehalten. 2*