21 Und wenn auch dieses alles überwunden werden sollte, so wäre noch die — allerdings behebbare — Schwierigkeit, daß die kommunalstatistischen Ämter nur in derselben losen Verbindung — auf der einen Seite durch die eigene Verwaltung unterge ordnet als Ausführungsorgan, auf der anderen Seite in den kommunalen Angelegenheiten souverän und koordiniert der Zentralstelle — sich befinden, wie die städtischen statistischen Ämter in der Gegenwart. Das ist ein Zustand, der ebenfalls wiederum sehr reformbedürftig ist. Es erweist sich daher nur ein Weg als einigermaßen gangbar. Durch Gesetz, also auf dem Wege des Zwanges, durch Ände rung der Provinzialordnungen, wird vorerst bei den Provinzial- Kommunalverbänden ein Statistisches Amt oder zum mindesten eine statistische Stelle geschaffen 1 ), die mit einem Fachstatistiker zu besetzen ist. Dieser Statistiker müßte aus der allgemeinen statistischen Laufbahn — die allerdings erst noch zu schaffen wäre — hervorgegangen sein und damit natürlich unmittelbarer Staatsbeamter sein. Die Besetzung der Stelle würde also nur allein nach dem Vorschläge des Statistischen Landesamtes durch die Preußische Staatsregierung erfolgen. Ungeachtet dessen müßte oder könnte der Statistiker aus den Mitteln des Kommunalverbandes bezahlt werden, weil diesem neben der Erledigung der staatlichen Statistik, der Erstattung des Verwaltungsberichtes, insbesondere die Pflege der lokalen Statistik obzuliegen hätte. Der Statistiker würde damit mutatis mutandis die Doppelstellung der Landräte erhalten. Er würde auf der einen Seite Beamter der Landesver waltung sein und auf der anderen Seite Organ des Kommunal verbandes. Die Schwierigkeiten, die sich hieraus ergeben, sollen nicht verkannt werden; sie sollen nicht zur Erörterung gelangen, weil ihr Wesen vornehmlich juristischer Natur ist. Vielleicht läßt sich durch die Darstellung des Aufgabenkreises manche Schwierig keit besser umgehen. Als Organ des Statistischen Landesamtes 2 ) hätte der Provinzialstatistiker oder das provinzialstatistische Amt sämtliche staatlichen Statistiken für die Provinz durchzuführen. Ihm würde also die Verteilung, Versendung, Sammlung, Prüfung t) Boeckh, Über Zentralisation oder Dezentralisation der Statistik a. a. O., S. 213, ist für die Angliederung der provinzialstatistischen Bureaus an das Oberpräsidium, dessen Etat »der zur Förderung der Provinzialstatistik nötige Betrag hinzuzusetzen wäre«. Bei der geringen Geneigtheit der preußischen Regierung für Ausgaben statistischer Art scheint dieser "Weg aber ein aussichtsloser zu sein. 2 ) Vgl. hierzu Mischler, Handbuch der Verwaltungsstatistik, S. 125.