24 dienstliche Werk von Sering: »Die Verteilung des Grundbesitzes und die Abwanderung vom Lande«, wo in einem umfangreichen Tabellenteil die Zu- und Abwanderung nach Kreisen 1871 —1905, die Zu- und Abnahme der Bevölkerung in den Landgemeinden und Gutsbezirken 1871—1905 gegeben wird. Gerade in den Kreisen lassen sich wegen ihrer unmittelbaren Nähe an der Bevölkerung diejenigen Bevölkerungs- und Wirt schaftsvorgänge am ehesten erfassen und auf den letzten Grund zurückführen, die in ihrer Gesamtheit als Erscheinung im Staate der Regierung oft so viel Schwierigkeiten hinsichtlich des richtigen Erkennens und der darauf basierenden politischen Maßnahmen machen 1 ). Abgesehen davon sind aber die Kreise stets die wich tigste Sammelstelle aller amtlichen und halbamtlichen Erhebungen und das hervorragendste Durchführungsorgan der staatlichen Stati stik gewesen 2 ). Sie sind u. a. Durchgangs- und Sammelstelle der folgenden staatlichen Statistiken: Brandstatistik, Statistik der Streiks und Aussperrungen, Statistik der ausländischen Arbeiter, Statistik des Anbaues und der Ernte, Hochwasser- und Überschwemmungs- Statistik, Statistik der Selbstmorde, der Taubstummen, der Zwangsver steigerung ländlicher Grundstücke, neuerdings der Finanzstatistik 3 ). Ihnen liegt die vierteljährliche Berichterstattung des sogenannten Zeitungsberichtes an den Regierungspräsidenten ob 4 * ). Leider ist den Kreisen infolge der nicht unberechtigten Zentralisation der statistischen Arbeiten des Landes und ihrer Vereinigung im Stati stischen Landesamt die Selbständigkeit des eigenen Auszählens und Aufbereitens genommen worden. Es läßt sich hier überhaupt bedauerlicherweise ein starkes Zurückdrängen der staatlichen Auf gaben der Statistik in den landrätlichen Behörden seit einigen Jahrzehnten beobachten. Konnte 1861 Boeckh 6 ) in seinem Auf- *) Vgl. u. a. Hue de Grais, Reorganisation der inneren Verwaltung Preußens auf Grundlage der Selbstverwaltung. Berlin 1871, S. 53. Praktisch angelegte Kreis statistiken können unstreitig wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung der Kreis verhältnisse bieten, ihren wahren Wert erhält die letztere immer erst, wenn sie von unmittelbarer Anschauung getragen wird. 2 ) Hinsichtlich des früher beim Landrat einlaufenden Materiales vgl. Boeckh: Die Bearbeitung von Kreisstatistiken durch die kgl. Landräte, Zeitschr. des Kgl. Pr. St. Bureaus. 1861, S. 308. 3 ) Von einer Aufzählung sämtlicher Statistiken kann wohl hier abgesehan werden, da dieses schließlich nur auf eine Darlegung sämtlicher Angelegenheiten des Statistischen Landesamtes hinauslaufen würde. 4 ) Vgl. Anlage VII, S. 30 ff. s ) Vgl. Boeckh: Die Bearbeitung von Kreisstatistiken. Zeitschr. des Kgl. Preuß. Stat. Bureaus. 1861, S. 307.