26 der Betätigung, das auch in mancher Beziehung genutzt worden ist. Es sei an die Fleischbeschau- und Trichinenschaustatistik, an die Statistik der Säuglingssterblichkeit einzelner Kreise erinnert. Es erweist sich daher nur ein Weg als gangbar und das ist die Regelung der Statistik durch das Reich. Eine wirkliche Re form wird aber, das muß vorausgeschickt werden, eine Revolution der Staatsgrundlagen bedeuten 1 ). Denn die Integrität der Statistik muß schon in der Verfassung gewährleistet werden. Es müßte also demzufolge ein Gesetz betreffend die Statistik erlassen werden, das einem Staatsgrundgesetz gleichkäme und mit besonderen Garan tien zu umgeben wäre 2 ). Über das Deutsche Reich müßte sich ein Netz von statistischen Bezirken erstrecken. Diese könnten zunächst in möglichster Angliederung an die Bundesstaaten, soweit diese eine eigene Landesstatistik haben, gebildet werden. Die Abgrenzung der Bezirke müßte unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten in ein gehenden Beratungen, zu denen auch die Vertreter der Verwaltung Zutritt hätten, erfolgen. Unter den wissenschaftlichen Gesichts punkten wären an erster Stelle die bevölkerungswissenschaftlichen, die ethnischen, die der Rasse und Nationalität zu nennen, dann die wirtschaftlichen, geographischen, klimatischen usw. Diese Be zirke, die dann weiterhin nach unten zu gliedern wären unter ent sprechender Berücksichtigung natürlich des jeweiligen Landes charakters, würden Statistische Ämter erhalten, die unter voller Souveränität der wissenschaftlichen Selbständigkeit von der den Ministerien koordinierten Statistischen Zentralstelle zu ressortieren hätten. Die Ausspinnung dieses Planes ist natürlich müßig, es kann nur gesagt werden, daß er eine vollständige Dezentralisation der Statistik und eine ganz andere Gestaltung der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen Bearbeitung der Ergebnisse bedeuten würde. Die erste praktische Folge wäre dann, daß die Frage des Ausbaues der örtlichen Statistik, die eine Lebensfrage der staat lichen Statistik ist, damit gelöst wäre. Die allgemeine Erkenntnis der Reichsstatistik, die wegen des Eingehens auf die vielen Einzel heiten der territorialen Gebiete, gelinde ausgedrückt, eine sehr grobe war, würde eine bessere und in bezug auf die kleinen Ver *) Vgl. meine Ausführungen auf der 2. Tagung der Deutschen Statistischen Ge sellschaft zu Berlin am 22. Oktober 1912 in der Diskussion zum Verhandlungsgegen stand: Statistik und Verwaltung. Abgedruckt im Deutschen Statistischen Zentralblatt, 5. Jahrgang, 1913. Heft 1, Beilage. 2 ) Etwas ähnliches fordert neuerdings Schmid a. a. O., S. 244.