3* ß i K h R i Weftv/irtschaH- _ q ' 1 Kiei Z 4R — 35 — 4. die Zahl der öffentlichen und Privatgebäude, und unter den letztem wieder die der Wohn- und Fabrikgebäude, der Mühlen, der Ställe und Scheunen; 5. den Viehstand nach den einzelnen Viehgattungen; 6. die Zahl der verschiedenen Gewerbe, welche im Kreise betrieben werden und den Zustand derselben; 7. die Militär-Verhältnisse, namentlich die Zahl der im stehenden Heere dienen den, sowie der zur Landwehr und Armee-Reserve gehörigen Mannschaften aus dem Kreise; 8. den Betrag der öffentlichen direkten Steuern, und zwar: a) der Grundsteuer im allgemeinen, sowie im Durchschnitt auf jeden Morgen des Flächenraums und auf den einzelnen Kopf der Bevölkerung des Kreises treffend; b) der Klassensteuer, mit Angabe der Zahl der Familien, welche dazu nach den verschiedenen Steuersätzen kontribuieren, der auf eingelegte Rekla mationen stattgefundenen Erlasse und des Durchschnittsbetrages dieser Steuer pro Kopf; c) der Gewerbesteuer, mit Angabe der Zahl der einzelnen Gewerbe, von denen sie entrichtet wird, und des Durchschnittssatzes pro Kopf; 9. den Betrag der Gemeinde-Abgaben und den Zustand des Kommunal-Rech- nungswesens; 10. die Zahl der im Kreise befindlichen höheren und Elementar-Schulen und sonstigen wissenschaftlichen Anstalten und der dabei angestellten Lehrer, sowie der sämtlichen Schulkinder und den Zustand des Schulwesens im allgemeinen; 11. die ausgeführten Kommunal-Bauten und den Betrag der Ausgaben dafür; 12. das Feuer-Sozietätswesen, unter Angabe der versicherten Gebäude, der Assekurations-Summe und der davon geleisteten Beiträge, sowie der statt gefundenen Brandschäden, resp. in den Städten und auf dem platten Lande; 13. die unternommenen Wegebauten und deren Kosten; 14. vorgekommene Verbrechen; 15. den Zustand der Landwirtschaft, mit Rücksicht auf die verschiedenen Kulturzweige; 16. die stattgefundenen Gemeinheitsteilungen. Da es von mannigfachen Nutzen sein kann, wenn Kreisstände und Kreis bewohner auf eine solche Weise mit dem Kreise in allen wesentlichen Beziehungen näher bekannt, und dadurch zu einem regeren Interesse für die Angelegenheiten desselben angefeuert werden, so erscheint es wünschenswert, daß von sämtlichen Landräten in bestimmten Zeitabschnitten auf Kreistagen eine ähnliche Übersicht der Verhältnisse der von ihnen verwalteten Kreise gegeben werde. Ich fordere die Königl. Regierung deshalb auf, die Landräte Ihres Verwaltungsbezirks hierzu zu ermuntern und wünsche, daß die Herren Kollegien-Chefs in den jährlichen Ver waltungsberichten erwähnen mögen, mit welchem Erfolge dies geschehen ist. Berlin, den 2. September 1838. Der Minister des Innern und der Polizei, gez. v. R o c h o w.