39 als eine ganz besondere Obliegenheit des Regierungs präsidenten. Es liegt hierin ausgesprochen, daß dieser Geschäftszweig von einem die Be dürfnisse der gesamten Verwaltung überschauenden und umfassenden Gesichts punkte und mit allseitiger Wahrung derselben geregelt und behandelt sein will, und es ergibt sich daraus der generelle Charakter als der oberste Grundsatz für die Stellung und den Geschäftskreis des statistischen Dezernats. 2. In demselben muß daher die gesamte Statistik des Regierungsbezirks für alle Zweige der Regierungsverwaltung ihren Mittel- und Sammelpunkt finden, damit die verschiedenen statistischen Ermittlungen einheitlich und mit sachkundiger Erfahrung geleitet werden, und ihre Resultate sich gegenseitig unterstützen, be leuchten, ergänzen und berichtigen. Gehört das statistische Dezernat als solches gleich der Abteilung des Innern an, so muß dasselbe doch auf die statistischen Angelegenheiten auch der übrigen Abteilungen seine Einwirkung ausüben. Das betreffende Regierungsmitglied ist daher mit allen statistischen Er hebungen und Darstellungen entweder als Dezernent oder Kodezernent zu befassen. Es gilt dies nicht bloß von sämtlichen Nachrichten, welche ausdrücklich als sta tistisch bezeichnet werden und insbesondere für das Königliche Statistische Bureau bestimmt sind, sondern überhaupt von allen Aufnahmen und Arbeiten (Berichten, Nachweisungen, Übersichten), welche ihrem Wesen nach statistischer Art sind, also eine Darstellung der jeweiligen Zustände des Regierungsbezirks oder einzelner Teile desselben oder einzelner Geschäftszweige, in Zahlen oder in sonstigen tat sächlichen Angaben enthalten. Hierhin gehören unter Anderen auch die Zeitungsberichte, ferner die Jahres übersichten der verschiedenen Departements, mögen dieselben zur Einreichung an die Vorgesetzte Behörde, zur Veröffentlichung (durch das Amtsblatt usw.) oder nur zur eigenen Information der Regierung dienen sollen. Eine natürliche Ausnahme bilden solche Nachrichten usw., welche nur für ganz spezielle Geschäftszwecke einen vorübergehenden Wert haben, als periodische Kassenabschlüsse, Rechnungsübersichten, Bestandsnachweisungen usw. Ebenso sehr bedarf aber andernteils, je nach dem Inhalte der verschiedenen Tabellen usw. auch das statistische Dezernat der Unterstützung durch die spezielle Sachkenntnis und Erfahrung der übrigen Verwaltungsfächer, deren Dezernenten insbesondere die materielle Richtigkeit der ihr Departement betreffenden Daten zu vertreten haben. In der Regel wird es sich empfehlen, bei der Bearbeitung aller Angelegen heiten, in welchen das allgemeine statistische Interesse dasjenige des einzelnen Ge schäftszweiges überwiegt, das für die Statistik bestimmte Mitglied nicht bloß in der Stellung eines Kodezernenten zu beteiligen, sondern ihm das Dezernat selbst anzuvertrauen, damit dessen volle Verantwortlichkeit für die statistischen Gesichts punkte um so mehr in den Vordergrund trete. Dies findet besondere Anwendung hinsichtlich der für das Königliche statistische Bureau bestimmten generellen Auf nahmen. Die Fürsorge für das einheitlich gemeinsame Zusammenwirken des statisti schen Geschäftskreises und der übrigen Dienstzweige wird einen Gegenstand fort dauernder Aufmerksamkeit des Regierungs-Präsidenten und der Abteilungs-Diri genten zu bilden haben.