40 3. Es ist die Aufgabe des statistischen Dezernats, dies ganze vorbezeichnete Material, sei es selbständig, sei es in Unterstützung und Gemeinschaft mit den anderen Dezernaten, zu sammeln, zu ordnen und zusammenzustellen. Die Sammlung der statistischen Nachrichten hat dem oben hervorgehobenen Bedürfnisse eines einheitlichen Verfahrens dadurch zu genügen, daß die mannig faltigen Quellen dieser Art an einem Punkte zusammengeführt, und das Vorhanden sein und die Ergebnisse derselben fortdauernd gegenwärtig und in bequemer Be nutzbarkeit erhalten werden. Zu diesem Behufe wird es zweckmäßig sein, die statistischen Materialien auch räumlich, nämlich in derselben Registratur nach Möglichkeit zu konzentrieren, soweit dies mit sonstigen dienstlichen Rücksichten vereinbar ist. Um hierbei das Schreibwerk nicht unverhältnismäßig zu vermehren, wird es in vielen Fällen genügen, in übersichtlichen Notizen, welche bei dem statistischen Dezernate geführt werden, die Hauptresultate der Zusammenstellungen anderer Verwaltungszweige niederzulegen, oder selbst nur auf deren Vorhandensein durch einen nachrichtlichen Vermerk hinzuweisen. 4. Zur Ordnung der statistischen Nachrichten gehört wesentlich deren Prü fung und Berichtigung, damit die Zahlen auch dem Leben entsprechen. Hier liegt der Schwerpunkt der statistischen Geschäftstätigkeit bei den Regierungen. Hier haben die betreffenden Beamten die ihnen beiwohnende Kennt nis des Landes und seiner Zustände, ihre Sorgfalt und Gründlichkeit vorzüglich zu bewähren. Denn von den Mängeln und Fehlern, welche der Aufmerksamkeit der nahestehenden Provinzial-Behörden entgehen, müssen einleuchtenderweise viele auch der eindringendsten Revision der Vorgesetzten Behörden verborgen bleiben Ein besonders wirksames Mittel der Prüfung ist in der Vergleichung der neuesten Erhebungen mit früheren gegeben. Dieselbe muß daher mit aller Genauig keit und Schärfe stattfinden und jede nicht durchaus in der Natur der Verhältnisse begründete und von selbst erklärliche Abweichung in eingehender Weise erörtert und völlig ins Licht gestellt werden. Da es mehrfach vorkommt, daß über wesentlich denselben Gegenstand nur zu verschiedenen Zwecken verschiedene Zusammenstellungen von statistischem Werte gemacht werden, so ist in deren gegenseitiger Vergleichung ebenfalls ein nicht außer acht zu lassendes Mittel für die Prüfung ihrer Richtigkeit zu finden. So einerseits die Urlisten der Volkszählung, andererseits die Klassensteuer- und Ein kommensteuerlisten, die polizeilichen Melderegister usw., ferner einerseits die Ge werbe- und Fabriktabellen, andererseits die Gewerbesteuerrolle, die Übersichten der Produktionen des Hütten- usw. Betriebes usw., ebenso einerseits der Kirchen- und Schultabellen, andererseits die Jahresberichte über den Stand des Schul wesens usw. Zu einer solchen vergleichenden Prüfung vorliegender statistischer Auf nahmen wird auch jede sonstige, im Geschäftslaufe vorkommende Gelegenheit auf fordern, wo statistische Data zur Grundlage von allgemeinen oder besonderen Verwaltungsmaßregeln usw. benutzt werden sollen, und verschiedene Angaben einander gegenübergehalten werden können. Die Prüfung der statistischen Tabellenwerke darf sich übrigens nicht auf deren Durchsicht bei der Regierung selbst beschränken, sondern muß nach Be dürfnis auch durch örtliche Revisionen bei Gelegenheit von Dienstreisen in der Art fortgesetzt werden, daß der Departementsrat mit den betreffenden Behörden