c) Da der generelle Charakter der vorstehend bezeichneten Veröffentlichungen es nötig macht, dieselben hauptsächlich auf die zur allgemeinsten statistischen Orientierung über die Zustände des Landes bestimmten Nachrichten zu beschränken, so wird es erwünscht sein, wenn die Regierungen ihr Augenmerk auch darauf richten, daß außerdem einzelne wichtige Zweige der Verwaltung oder des bürgerlichen und gesellschaftlichen Lebens in statistischer Form behandelt, und diese Darstel lungen der Öffentlichkeit übergeben werden. Tritt hierbei der gewählte Gegen stand mit seinen Resultaten und seinen noch offenen Fragen in lichtvoller Weise hervor, so wird derselbe nicht verfehlen, dem öffentlichen Geiste eine gesunde Nahrung zu bieten und den oben schon betonten Zusammenhang der amtlichen Statistik mit dem Leben enger zu knüpfen. Wie überhaupt das Gegenseitig-Ineinandergreifen und Miteinanderwirken des statistischen Dezernats und der übrigen Departements oben bereits als eine Notwendigkeit bezeichnet ist, so muß auch darauf gerechnet werden, daß aus allen Verwaltungsfächern die Beiträge zu solchen statistischen Mitteilungen bereitwillig hervorgehen, und es nirgends an der hierzu erforderlichen wechselseitigen Unter stützung fehlen werde. Für die Wahl der Stoffe oder für die größere oder mindere Ausführlichkeit der Bearbeitung wird das jeweilige Bedürfnis der Verwaltung vorzugsweise maß gebend sein. Auch hinsichtlich dieser Publikationen mangelt es nicht an bekannten und beachtenswerten Vorgängen bei einzelnen Regierungen, welche zum Anhalt dienen können. Sind Darstellungen dieser Art nicht von dem Umfange und der Bedeutung, um sich für eine selbständige Veröffentlichung zu eignen, so werden sie in der perio dischen Presse eine willige Aufnahme finden; die Kreis- und Wochen-Blätter, die Zeitungen oder auch Zeitschriften der Fachliteratur werden voraussichtlich gern ihren Raum für dergleichen Publikationen unentgeltlich darbieten und außerdem eine Zahl besonderer Abzüge, deren Verteilung an die Behörden, oder, nach der Natur des Gegenstandes, auch an Privatpersonen erwünscht sein kann, zu Ge bote stellen. Die Amtsblätter werden sich ihrer Hauptbestimmung nach, sowie mit Rück sicht auf den Kostenpunkt in der Regel nicht hierzu eignen. Es ist Vorkehrung zu treffen, daß nicht nur die zu a und b, sondern auch die zu c gedachten Veröffentlichungen, wenn sie nicht etwa von untergeordneter Be deutung sind, dem Königlichen statistischen Bureau in einem Exemplar zugehen. Ebenso wird für deren Mitteilung an die übrigen Königlichen Regierungen und an sonstige Behörden, für welche dieselben Interesse haben, zu sorgen, und hier durch ein gegenseitiger Austausch statistischer Nachrichten usw. zu vermitteln sein. B. Was die Kreis-Statistik anlangt, so handeln von derselben schon die allge meinen Verfügungen vom 2. September 1838 und 11. April 1859 (Minist.-Bl. S. 128) und es ist nach Inhalt der letzteren fortan alle drei Jahre für einen jeden Kreis auf einen Bericht über die statistischen Verhältnisse und die Ergebnisse der Ver waltung zu rechnen. — Bereits sind von mehreren Kreisen recht gelungene Dar stellungen dieser Art, die ein klares Bild von dem Zustande, in welchem Land und Leute sich derzeitig befinden, sowie von der Lage und den Zielpunkten der Ver waltung gewähren, in die Öffentlichkeit getreten, und die ersprießliche Behandlung