43 dieser Aufgabe wird überall um so mehr fortschreiten, je mehr in der Statistik der Regierungs-Bezirke Anhalt und Vorbild dafür gegeben werden. C. Die Lokal-Statistik endlich ist, was sowohl das Bedürfnis, als auch die Mög lichkeit derselben betrifft, durchaus von der Besonderheit der örtlichenVerhältnisse abhängig und läßt sich in keiner Weise unter ein allgemeines Gesetz und Maß stellen. Je allgemeiner übrigens die Vorstände der Städte, Ämter und Bürger meistereien sich gedrungen fühlen, ihren Eingesessenen über den Gang der Ver waltung und die Lage des ganzen öffentlichen Lebens zeitweise Bericht zu er statten, desto mehr werden schon auf diesem Wege die ortsstatistischen Nachrichten an das Licht treten und zu allgemeiner Beachtung und Benutzung, Prüfung und Berichtigung gelangen. Alle diese Veröffentlichungen in ihrer verschiedenen Abgrenzung und Ab stufung möglichst zu fördern, sei es durch eigene Arbeiten, sei es durch Anregung, Leitung und Unterstützung fremder Tätigkeit, wird das statistische Dezernat als seine besondere Obliegenheit aufzufassen haben. 6. Eine den vorstehenden Andeutungen entsprechende, erfolgreiche Be arbeitung des statistischen Dezernats ist wesentlich davon abhängig, daß das damit betraute Regierungs-Mitglied mit einer guten staats- und volkswirtschaft lichen Bildung ausgerüstet ist, die Zustände des Regierungs-Bezirks möglichst aus eigener Anschauung und möglichst genau kennt, und endlich Neigung, Ver ständnis und Geschick für die Aufgaben der Statistik besitzt. Diese Bedingungen sind bei der Auswahl des Dezernenten sorgfältig ins Auge zu fassen. Da, wie oben gedacht, die Bekanntschaft mit den Zuständen des Landes teils unentbehrlich, da es ferner für die wirksame Prüfung der statistischen Auf nahmen unerläßlich ist, auf die früheren Tabellen usw. zurückzugehen und eindrin gende Vergleiche mit denselben anzustellen, und da so manche Mängel und deren Berichtigung nicht aktenmäßig festgestellt werden mögen, eben deshalb aber die persönliche Geschäftserfahrung einen sehr wichtigen Träger dieses Dezernats bildet, so ergibt es sich als notwendig, die Tradition in demselben nach Möglichkeit zu er halten, und daher einen Wechsel nicht bloß in der Person des Dezernenten, sondern auch in dem ihm zugewiesenen Subalternen-Personale tunlichst zu vermeiden. Berlin, den 22. Februar 1862. Der Finanzminister. Der Minister des Innern, v. P a t o w. Graf v. Schwerin. Anlage XIV. Zirkular-Erlaß an sämtliche Königliche Regierungen, mit der Anleitung über den Inhalt und die Form der Kreis-Statistik, vom 27. Juni 1862. (Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung, 23. Jahrg., 1862, Seite 230 ff.) Nachdem die Erstattung periodischer Berichte über die Statistik der Kreise und deren Verwaltung zuerst mittelst Verfügung vom 2. September 1838 (Annal. S. 539) allgemein empfohlen, dann durch die Verfügung vom n. April 1859 (Minist. Bl. S. 128) in Erinnerung gebracht war, sind diese Berichte auch in der „Anleitung