45 unterstützen sein werden. Es wird sich der Königlichen Regierung namentlich empfehlen, Selbst darauf hinzuwirken, daß diejenigen nach Maßgabe der Anleitung erforderlichen Nachrichten, welche nicht dem Bereiche der Kreisverwaltung, son dern anderen Verwaltungen angehören, den Landräten zunächst für das Jahr 1861 und dann regelmäßig alle drei Jahre zur Benutzung gestellt werden, und dieserhalb sowohl an die unter Ihrer Leitung stehenden Dienstzweige die entsprechende Wei sung zu erlassen, als auch die Gerichts-, Berg-, Steuer-, Post-, Auseinandersetzungs-, kirchlichen, Provinzial-Schul- usw. Behörden zu requirieren, zu welchem Behufe noch Exemplare der Anleitung beigefügt werden. Soweit ferner von den Landräten beantragt wird, daß die Königliche Re gierung den Entwurf der Darstellung zuvörderst Ihrer Durchlaucht unterwerfe, wolle Dieselbe sich dem Anträge nicht entziehen. Damit die Kreis-Statistik ihren vollen Nutzen bringe, ist deren Veröffent lichung ein wesentliches Bedürfnis. Es wird hierzu entweder das Kreisblatt zu be nutzen, oder — was vorzugsweise wünschenswert erscheint — ein besonderer Ab druck zu veranlassen sein. Ich zweifle nicht, daß, insoweit für die eine oder die andere Art der Veröffentlichung ein Kostenzuschuß aus öffentlichen Mitteln not wendig wird, die Kreisstände zu dessen Bewilligung bereit sein werden. Die Königliche Regierung wolle regelmäßig von jedem dieser statistischen Berichte zwei Exemplare dem Ministerium des Innern und ein Exemplar dem Königlichen statistischen Bureau einreichen. Was den Termin für die Fertigstellung der Kreis-Statistiken anlangt, so liegt es in der Natur der Aufgabe, daß die mit der Sorgfalt und Gründlichkeit der Arbeit irgend vereinbare Beschleunigung von besonderem Werte ist. Es darf deshalb erwartet werden, daß die Veröffentlichung der fertig ab geschlossenen Darstellungen in Zukunft spätestens bis zum Schlüsse des auf die jedesmalige Volkszählung folgenden Jahres stattfinden wird, und daß daher auch bald nach diesem Termine die bezüglichen Berichte der Königlichen Regierungen, unter Beifügung der Kreis-Statistiken, eingehen werden. Die auf die vorjährige Volkszählung und die diesjährigen statistischen Tabellen fußenden Darstellungen werden sich zwar, da ihnen eine grundlegende größere Aus führlichkeit zuteil werden soll, nicht überall bis zu diesem Termine ausführen und veröffentlichen lassen; ich setze indessen voraus, daß solches spätestens im Anfänge des künftigen Jahres möglich sein werde, und sehe daher dem diesfälligen Berichte der Königlichen Regierung jedenfalls bis zum i. Juni kommenden Jahres entgegen. Die Einhaltung dieses Termines möge um so mehr einen Gegenstand des besonderen Eifers der Landräte bilden und von der Königlichen Regierung nach einiger Zeit durch Einziehung einer Auskunft über den Fortschritt der Arbeit ver folgt werden, als die Staatsregierung darauf Wert legen muß, daß der im Sommer des nächsten Jahres hier tagende statistische Kongreß diesen wichtigen Fortschritt in der Entwicklung der Preußischen Statistik vollendet finde. Schließlich bemerke ich, daß die Anfertigung vollkommen brauchbarer Kreiskarten, welche nach Maßgabe der infolge des Erlasses vom 7. März d. J. er statteten Berichte der Königlichen Regierung aufgenommen werden soll, eben falls zur Förderung der kreisstatistischen Aufgaben beitragen wird. Berlin, den 27. Juni 1862. Der Minister des .Innern, v. J a g o w.