diesen Zwecken (Kranken- und Sterbe- bezw. Witwen-Kassen) und Versicherungen bei gewerblichen Anstalten dieser Art (für Lebensversicherung, Rentenversiche rung) unter Namhaftmachung der im Kreise tätigen Gesellschaften, und mit An gabe der Zahl ihrer Agenten. Gesellschaften und Anstalten (gegenseitige oder ge mischte, d. h. durch wohltätige Beiträge unterstützte) zur Beschaffung wohlfeilerer Lebensmittel (Bäckereien, Kornhäuser), wohlfeilerer Wohnung (gemeinnützige Bau gesellschaften), ärztlicher Behandlung (Gesundheitspflege-Vereine), wohlfeilere Roh stoffe oder Werkzeuge, zur Beschaffung von Arbeit, zur Erleichterung des Absatzes, zur Beförderung der Mäßigkeit unter den arbeitenden Klassen. Bei den verschie denen Instituten und Vereinen wird nächst den Zwecken derselben der Umfang der Beteiligung (Zahl der Beitragenden, eventuell nach verschiedenen Klassen) und der Wirksamkeit (Zahl derjenigen, welche in den letzten drei Jahren die Vor teile der betreffenden Anstalt genossen haben) und der Haushalt derselben aus den letzten drei Jahren anzugeben sein, insbesondere die Fonds und Bestände, die Ausgaben (mit Unterscheidung der Kosten der Verwaltung und des für die Zwecke der Anstalt Ausgegebenen) und die Einnahme (mit Unterscheidung der Zinsen und der Beiträge). 16. Wohltätigkeit und Armenpflege. Öffentliche Wohltätigkeitsanstalten in dem Kreise (Hospitale, Siechenhäuser, Waisenhäuser usw.) mit Angabe, ob dieselben selbständig sind, oder zu anderen korporativen Verbänden (Gemeinden, Kirchen usw.) gehören. Haushalt der Wohl tätigkeitsanstalten: Vermögen, Einnahmen (und zwar Einnahmen aus dem Ver mögen, durch Zuschüsse der Gemeinden, von Privaten usw.); Ausgaben (Kosten der Verwaltung, der Bauten, der persönlichen Erhaltung der Verpflegten, mit Angabe der durchschnittlichen Zahl derselben in den letzten drei Jahren). — Stif tungsfonds zu wohltätigen Zwecken, Bezeichnung der Zwecke, der Höhe der Fonds, der Zahl der unterstützten Personen und der Höhe der gegebenen Unterstützungen — Wohltätige Vereine, Zweck derselben, Zahl der Mitglieder, Betrag des Vermögens (mit Angabe, ob sie korporative Eigenschaft haben), Betrag der Einkünfte, der gegebenen Unterstützung (in Geld, in Naturalien) und der Zahl der Unterstützten, Kollekten zu wohltätigen Zwecken (Angabe des Zwecks, der Art der Kollekte und der Höhe des Aufkommens). Öffentliche Armenpflege, Angabe, wem die öffentliche Armenpflege in dem Kreise obliegt (Zahl der Armen-Verbände, Abweichungen der Organisation in Armen-Verbände von der in Gemeinde-Verbände), in welchem Maße die kirchliche Armenpflege, die der Gemeinde ersetzt (Leistungen der kirchlichen Armenpflege und der hierzu bestehenden kirchlichen Fonds). Gemeinde-Armenpflege: eigent liche Armenhäuser (Bemerkungen über die Zahl und den Zustand derselben, die Zahl der darin befindlichen Personen, die Kosten der Armenhäuser mit Angabe, inwieweit dieselben durch den Arbeitsverdienst der Armen gedeckt werden), vor handene Armenfonds oder Armenkassen der Gemeinden, offene Armenpflege, Be merkungen, in welcher Weise dieselbe eingerichtet ist, Kosten der offenen Armen pflege (im Weg.’ des Reihezuges, der Gewährung fortlaufender Unterstützungen an Geld oder Naturalien oder durch unregelmäßige Unterstützungen, eventuell mit Angabe der Zahl der Unterstützten). — Organisation der Armen-Kranken pflege (Zahl der Armen-Ärzte, Ausgaben für Armen-Krankenpflege); Verhältnisse des Armen-Schulwesens (Zahl der Armenschul-Kinder).