57 Umfang des bisher schon steuerpflichtigen, des bisher steuerfreien oder bevorzugten und des auch künftig steuerfrei bleibenden Landes angegeben. Betrag der Gewerbe steuer in jedem der drei letzten Jahre unter Angabe der Zahl der Steuerzahlenden mit Unterscheidung der Abteilung und der Klassen der Steuer, desgleichen mit Unterscheidung der Gewerbescheine nach der Art des Gewerbebetriebes. Betrag der Klassensteuer in jedem der drei letzten Jahre, Zahl der Besteuerten und Betrag der Steuer in den einzelnen Stufen; Bemerkungen über die Regelmäßigkeit des Einganges. Einkommensteuer (Zahl der Steuerpflichtigen und Steuerbetrag, mit Unterscheidung der mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städte). Bei den direkten Steuern nicht die Zahlen nach der Veranlagung, sondern die unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge festgestellten Summen anzugeben. — Aufkommen an indirekten Staatssteuern aus den letzten drei Jahren (Mahlsteuer und Schlachtsteuer nach den Tabellen der Steuerbehörden mit Angabe der konsumierten Quanta an Getreide usw. und an Fleisch, Tabaksteuer, Weinsteuer). Betrag der in dem Kreise aufkommenden Provinzialabgaben aus den letzten drei Jahren (einschließlich der Angaben für kommunalständische Verbände) mit Unterscheidung der Zwecke, zu denen sie erhoben werden (als Tilgung der Pro vinzialschulden, Erhaltung der Provinzialanstalten, z. B. Landarmenhäuser, Irren-, Taubstummen-, Blindenanstalten, und Kosten der Provinzial-Landtage) und mit Angabe des Maßstabes, nach welchem sie geleistet werden (durch Zuschläge zu be stimmten Staatssteuern, durch besondere Einschätzung usw.). 24. Kreis-Verwaltung und Kreis-Haushalt. Organisation der Kreis-Vertretung (verhältnismäßige Vertretung der zu diesem Zwecke gebildeten Stände, eventuell mit Vergleichung der Größe der Grund besitzungen, der Einwohnerzahl und der Steuerleistungen). Anteil des Kreises an der Vertretung der größeren Verbände (also auf dem Kommunal-Landtage, Provinzial-Landtage und im Abgeordnetenhause); Verhältnis der Teilnahme an den Wahlen der Vertreter der Kreiseinwohner. — Organisation der Kreisverwaltung: Beamtenpersonal der Kreiskorporation; Kommissare und Kommissionen der Kreis- Verwaltung. — Kreisvermögen an Immobiliarbesitz (Bezeichnung und Wert des selben) und Kreisfonds (Betrag und Zweck derselben); Kreisschulden (Bezeichnung des Zwecks, zu dem sie aufgenommen sind und der Art der Verzinsung und Tilgung). Kreisausgaben in den letzten drei Jahren nach den örtlich vorkommenden Zwecken unterschieden (also an Kosten des Kreistages, der Kreisverwaltung inkl. Kreisblatt, für Spar- und Darlehnskassen, Wohltätigkeit, Armenverwaltung, Arbeitshäuser, Arrestlokale, Sanitätsanstalten, für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, für Wegebauten, für militärische Angelegenheiten usw.). — Kreiseinnahmen der letzten drei Jahre aus dem Kreisvermögen, an Gebühren (Jagdscheingelder usw.), an Kreis steuern (Bezeichnung, zu welchem Zwecke die Steuern erhoben sind, eventuell zu welchem besonderen Fonds sie geschlossen sind, und nach welchem Maßstabe sie eingezogen werden). 25. Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Haushalt. Bestehende Gemeinde-Verfassungen in dem Kreise; Angabe, welcher Teil des Kreises sich außerhalb der organisierten Gemeinde-Verbände befindet (Zahl der Gutsbezirke, Zahl der weder zu einem Gemeinde-Verband noch zu einem Guts bezirke gehörigen Besitzungen). Veränderungen, welche in den letzten drei Jahren in den Verhältnissen der Gemeindebezirke eingetreten sind (Ausdehnung von