59 Stellung und Veröffentlichung des betreffenden Materials in einem, den heutigen Anforderungen an diese Wissenschaft entsprechenden Grade nützlich erweise. Aus der Kenntnis dieser Notwendigkeit sind die zuletzt in dem Erlasse des Ministeriums des Innern vom 27. Juni d. J. ausgesprochenen Anordnungen über die Kreisbe schreibungen (Min.-Bl. S. 230) als auch die Anleitung zur Behandlung der statistischen Angelegenheiten bei den Königlichen Regierungen vom 22. Februar d. J. (Min.-Bl. S. 51) hervorgegangen. Es kann indessen für den Zweck nicht genügen, die Aufgaben und Gegen stände der Statistik zu bezeichnen und die Wege zur Behandlung derselben im allgemeinen anzuweisen, sondern es muß auch darauf Bedacht genommen werden, statistisch vorbereitete Staatsbeamte heranzubilden. Wenngleich nun die beste Schule hierfür die Praxis selbst ist, so bleibt doch die Erreichung dieses Zieles davon abhängig, daß die Ausübung der Praxis nach einem zweckmäßigen einheitlichen Systeme und mit Rücksicht auf bestimmte in der Zentralstelle der amtlichen Statistik festgestellte Gesichtspunkte erfolge. Hierzu ist eine besondere Vorbereitung schon deshalb erforderlich, weil sich das theoretische Studium der Statistik auf den Universitäten mit der Lehre der eigentlichen Technik der Statistik, worauf in der Praxis soviel ankommt, nicht befassen kann. Infolge dieser Erwägung ist Fürsorge getroffen worden, bei dem Königlichen Statistischen Bureau versuchsweise einen alljährlich wiederkehrenden theoretisch praktischen Kursus zur Ausbildung in der amtlichen Statistik zu errichten. Die theoretischen Lehrgegenstände dieses Kursus sollen hauptsächlich sein: 1. die Theorie und die Technik der Statistik, 2. die Entwicklungen der Wechselbeziehungen zwischen der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Statistik. Die praktischen Übungen werden sich dagegen erstrecken: 1. auf die Ausarbeitung einzelner statistischer Themata, 2. auf die Mitwirkung bei den laufenden Arbeiten des statistischen Bureaus. Die Vorträge werden von den dem Königlichen statistischen Bureau an gehörenden Beamten, namentlich dem Direktor desselben, Geheimen Regierungsrat Dr. Engel, dem Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Hanssen und dem Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Hellwing, über nommen werden. Diese Bildungsgelegenheit für die amtliche Statistik soll zunächst denjenigen offen stehen, welche die letzte Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst zurück gelegt haben; jedoch in besonderen Ausnahmefällen auch anderen Personen nicht verschlossen sein. Die Zahl der Teilnehmer wird bis auf weiteres nicht über 8 ausgedehnt werden. Jede Zulassung ist von der Genehmigung des Ministers des Innern, und des sonst noch beteiligten Ressortministers, namentlich also in betreff der Provinzial- Regierungsbeamten von dem Einverständnisse des Finanzministers abhängig. Wie vorgemerkt, soll der Kursus die Dauer eines Jahres umfassen, indessen bleibt es Vorbehalten, ausnahmsweise älteren z. B., auf ihren Antrag hierzu be urlaubten Beamten die Teilnahme für einen kürzeren Zeitraum zu gestatten. Der erste Kursus soll mit dem 15. Oktober dieses Jahres seinen Anfang nehmen.