37 3. Glyzerin; 4. Ferrochrom; 5. Hämatiteisen; 6. Magnetisches Eisen; 7. Kautschuk; 8. Leder und unbearbeitete oder unvollständig gegerbte Häute mit Ausschluß der fertig zugerichteten Häute. (Deutscher Reichsanzeiger, Nr. 23 vom 28. Jänner 1915.) Konstantinopel, 9. März. Die Pforte hat eine neue Kriegskonterbandeliste aufgestellt, welche die absolute und die relative Konterbande genau bezeichnet. Lebens mittel einschließlich Wein, Gold und Silber sowie Papiergeld, Eisenbahnmaterial, Telegraphie-, Tele- phonie- und Funkentelegraphieapparate, Stacheldraht, Naphtha, Benzin. Petroleum, Fernstecher, Karten, Kupfer. Blei. Magneteisen, Chromeisen, Felle und Leder sind relative Konterbande. Jedes neutrale Schiff, welches durch falsche Papiere Kriegskonterbandeartikel an den Feind bringen konnte, wird bei der Rückkehr mit Beschlag belegt werden. (Neues Wiener Tagblatt vom 7. März 1915.)