27 sofort ohne Kündigung nutz haben dann mit dem Arbeiterausschuß nichts zu schaffen. Ich möchte den Herrn Vertreter der Regierung darauf hin weisen, daß es notwendig fein wird für die Landarbeiter, daß dieser Para graph geändert wird. Die Verhältnisse für die Landarbeiter und Industrie arbeiter sind grundverschieden. Der Landarbeiter, der vor Ablauf des Wirtschaftsjahres entlassen wird, verliert seine ganze Existenz, er ist ge zwungen, sein Vieh zu verkaufen, hat kolossalen Schaden. Wenn in der Stadt ein Industriearbeiter sofort entlassen wird, kann er in einer anderen Stadt eine Stellung mit ganz ähnlichen Verhältnissen finden. Der Land arbeiter, der auch nur vorübergehend in der Stadt tätig ist, hat großen Schaden. Die Sache müßte derart abgeändert werden, daß auch bei so fortiger Entlassung der Arbeitgeber veranlaßt wird, sich mit dein Arbeiter ausschuß ins Benehmen zu setzen, und daß die Entlassung nicht eher statt finden darf, ehe der Schlichtungsausschuß sich auf den Standpunkt gestellt hat, daß hier tatsächlich Gründe für eine sofortige Entlassung vorliegen. Ein dahingehender Antrag ist in unserer Gauleitersitzung in Stettin an genommen worden. Ich werde ihn mit Begründung dem Vorstand vor legen. Landgraf - Stralsund: Ich will einige Punkte herausgreifen, die viel leicht dazu geführt haben, daß auch innerhalb Pommerns eine so verschieden artige Behandlung bei den Landarbeiter-Tarifabschlüssen stattfinden konnte. Wir haben auf der Insel Rügen den ersten Landarbeiter-Tarif zustande gebracht. Er wurde vor kurzer Zeit erst erneuert. Es ist wohl der beste Tarif, der in Landarbeiterkreisen abgeschlossen wurde. Die Klagen, die heute durch die ganze Diskussion gingen, daß der Pommersche Landbund ein Hindernis der Tarifabschlüsse gewesen ist, haben wir in Rügen nicht zu verzeichnen gehabt. Der Pommersche Landbund hatte dort noch nicht Fuß gefaßt. Vor * 14 Tagen ist nun auch eine Kreisgruppc des Land bundes auf Rügen gegründet wordene Ich weiß nicht, wie unsere späterer! Verhandlungen dadurch vielleicht erschwert werden. . Die Hauptsache aber wird sein, daß in den Kreisen der Landarbeiter erst einmal der Gedanke Fuß faßt, was der Arbeiter auf alle Fälle haben muß. Darüber werde ich in der kommenden Debatte einige Richtlinien vorlegen, die hoffentlich Ge legenheit geben wird, in etwas längerer Redezeit diese Frage zu erörtern. K w a s n i k - Berlin: Zu der Verordnung vom 3. September werden wir in den allernächsten Tagen den Kollegen einen Auszug aus der Ihnen wohl bekannten Bearbeitung von Billerbeck und Syrup zugehen lassen. Die jenigen, die die Broschüre haben, will ich darauf hinweisen, daß im Kom mentar einige Dinge enthalten sind, mit denen wir uns nicht einverstanden erklären können. Ich sage das, damit die Broschüre von den Kollegen nicht ohne Vorbehalt aufgenommen wird. Es wurde aus den § 14 hingewiesen, wonach vor -der Kündigung der Arbeiterausschuß zu hören ist, und darauf, daß es dann weiter heißt: Bon der Erfüllung dieser Pflicht ist die Kün digung nicht abhängig. Dabei ist aber weiter zu beachten, was dahinter folgt: Unbeschadet der Befugnis des Schlichtungsausschusses (8 21), im Streitfall die Stellungnahme der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung ein zuholen und bei Verletzung der Vorschriften des 8 13 auf die Erneuerung des Dienstverhältnisses zu erkennen. Ist also der Arbeitcrausschuß nicht gehört worden, so kann der Schlich- tungsausschuß trotzdem von sich aus veranlassen, daß er nun gehört wird. Es steht weiter in der Verordnung, daß auch ein Streik ein wichtiger Grund ist. Das trifft auch nicht zu. Durch den Streik wird ja gerade zum Ausdruck gebracht, daß es sich nicht um beharrliche Arbeitsverweigerung