28 handelt? sondern um Arbeitsunterbrechung unter der Voraussetzung, daß die Arbeit unter veränderten Verhältnissen fortgesetzt wird. Daher kann ein Streik nicht unter allen Umständen ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses sein. (Niemals!) Die Verordnung selbst ist vom Reichsarbeitsminister schon als verbesserungsbedürftig an erkannt worden. Es soll auch in den Fällen der Entlassung, die nicht zur Verminderung der Arbeiterzahl dienen sollen —> davon ist man anfänglich ausgegangen sich der Schlichtungsausschuß mit der Frage beschäftigen. Es wird unsere Aufgabe sein, uns mit bestimmten Vorschlägen an die zuständigen Stellen der Reichsregierung, insbesondere an das Reichsarbeits ministerium zu wenden, um weitere Verbesserungen durchzusetzen. Auch bei der Beratung des Betriebsräte-Gesetzes wird versucht werden, in dieser Hinsicht etwas zu tun. Hierauf tritt die Mittagspause ein. Schluß \'A Uhr. Schmidt eröffnet die Nachmittagsversammlung um 2‘A, Uhr: Wir bitten um Einsendung des Materials, vor allem der Bekanntmachungen der Kreisblätter. Der Verbandsvorstand hat sich in der letzten Sitzung damit beschäftigt, was in Pommern geschehen soll. Wir wollen zwar vorläufig mit der Besetzung der Gauleiterposten nicht über den Kreis eines Regierungs bezirks hinausgehen. Bei den besonderen Verhältnissen in Pommern wollen wir aber etwas weitergehen. Darum wollen wir die Bezirke Köslin, Stettin und Stralsund noch in Unterbezirke teilen. Ferner soll in Pommern eine Zentrale geschaffen werden, die die Presse bearbeitet und die Flugblätter schreibt. (Lebhafte Zustimmung.) Wir können heute noch nicht entscheiden, ob' diese Zentrale nach Stettin kommt. Es ist das eine Personenfrage. Im Januar wird die neue Einteilung erfolgen. Eine Zentrale muß jedenfalls den Kampf mit dem Pommerfchen Landbund aufnehmen. Dazu gehört ein Mann, der federgewandt ist. Ferner muß die Verbreitung von Flugblättern organisiert werden. Wenn in der ländlichen Presse sich irgendwelches Material findet, dann muß uns das zugesandt werden. Weiter müssen wir uns mit der Frage der Kündigung beschäftigen. Es wird immer geredet von Maßregelungen. Wir müssen erwarten, daß wir über solche Fälle genauer informiert werden, und es müssen dis Namen angegeben werden und auch die Gpünde angeführt werden, weshalb die Entlassung erfolgt ist. So schlau sind ja die Junker, daß sie! nicht die Or- gnnisationszugehörigkeit als Grund angeben. (Zuruf: Das tun sie doch!) Dann muß auch angegeben werden, wie lange der Kollege auf dem Gut beschäftigt war. Hätte ich im Sommer oder jetzt bei der Interpellation in der Landesversammlung reichliches Material über Maßregelungen ge habt, dann hätte ich das gedruckt im Hause vorher verbreitet und brauchte gar nicht in der Rede die einzelnen Fälle auszuführen. — Eine andere Frage ist die, was wir auf denn Gebiete der Gesetzgebung tun. Da müssen wir verlangen, daß Kündigungen möglichst hintangehalten werden, daß Entlassungen nicht ohne weiteres erfolgen können, sondern daß darüber erst der Schlichtungsausschuß zu entscheiden hat. (Sehr richtig!) Wir müssen den ß 16 der Landarbeitsordnung bester auslegen. Wenn ein Ar beiter stiehlt oder den anderen Arbeiter verprügelt oder dem Arbeitgeber Prügel androht, dann muß jede Regierung das als Entlassungsgründe an erkennen. Aber diese Gründe müssen etwas fester umschrieben werden. Anderseits meinen wir, man soll nicht alles von der Gesetzgebung verlangen; denn das hat feine Gefahren, selbst wenn wir statt der Koalitionsregierung