42 Diese Ausführungen werden nun von diesem Deutschen Landbund in dem Nachrichtenblatt vom 15. 6. 19. veröffentlicht. Es wird weiter in dieser Ver öffentlichung gesagt, ich hätte erklärt, daß bei Streiks die Viehpslege, worunter Fütterung und Melken zu verstehen ist, erfüllt werden müsse. Bis hierher ist das richtig. Dann wird aber meinen Aeußerungen eine Auslegung gegeben, aus der man schließen kann, ich hätte mich auch gegen Erniestreiks in jedem Fall erklärt. Ich soll gesagt haben, es müßten unbedingt die notwendigen Arbeiten gemacht wer den. Dieser Landbund empfiehlt in seinem Organ, von diesen Erklärungen des Kollegen Schmidt den Gauleitern und sonstigen Führern ver Arbeitnehmer gegenüber Gebrauch zu machen. Diese Aeußerungen in der sogenannten unverbindlichen Aussprache werden nun der Oeffentlichkeit übergeben. Von der Veröffentlichung hat man uns wohl ge flissentlich keine Mitteilung gemacht, daher sehen wir uns veranlaßt, unseren Ver trauensleuten gegenüber folgendes zu erklären: Wir wir schon wiederholt gegen wilde Streiks Stellung genommen yaben und diese mißbilligen, so soll dies auch hier wiederholt werden. Ferner darf bei allen Streiks das Vieh nicht notleiden, sondern es muß gefüttert unv gemelkt werden. Wo derartige Verstöße vorkommen, werden sie von uns verurteilt. Vernünftige Landarbeiter tun Derartiges auch nicht, weil es eine Roheit gegenüber einem lebenden Wesen ist. In der Presse war auch schon zu lesen, bei Landarbeiterstreiks würde das Vieh nicht gefüttert werden. Soweit wir Feststellungen treffen konnt n, handelt es sich, hierbei um bewußte Uebertreibungen.einer bestimmten Richtung unter den Agrariern, die aus durchsichtigen Gründen verbreitet werden. Anders liegt es aber bei Erntestreiks. So sehr wir bestrebt sind, Erntestreiks zu vermeiden, was ganz besonders bei der jetzigen Notlage des deutschen Volkes erforderlich ist, werden wir grundsätzlich auf das Recht, auch während der Ernte zu streiken, nicht' verzichten. Vorausgesetzt natürlich, daß erst vorher alle Mittel angewendet wurden, um derartige Streiks, die vor Ausbruch auch erst von der Verbandsleitung genehmigt sein müssen, zu vermeiden. Rücksichtslosen Arbeitgebern gegenüber wird man aber gegebenenfalls auch dieses Mittel anwenden müssen, weil wir an dem äußersten Mittel, was dem Arbeiter zur Erzielung einer besseren Lebenshaltung zur Verfügung steht, nicht rütteln lassen. Da jene reaktionäre Gruppe, die sich in diesen Landbünden zusammengefun den hat, uns jetzt zu dieser grundsätzlichen Stellungnahme nötigt, ersuchen wir trotzdem unsere Mitglieder, keine übereilten Schritte zu tun, sondern bei der be vorstehenden Ernte ihre Pflichten zu erfüllen. Es muß versucht werden, Sireitigkeiten auf dem Verhandlungswege zu erledigen. An die Regierung richten wir das Ersuchen, gegenüber rücksichtslosen Arbeit gebern auch mit allen Mitteln einzuschreiten, um sie zur Erfüllung der tariflichen Abmachungen, zu veranlassen. Gegebenenfalls muß gegenüber solchen rücksichts losen Wahrnehmern des Unternehmerstandpunktes zur Enteignung geschritten werden. Den Betreffenden muß zu Gemüte geführt werden, daß wir in einer anderen Zeit leben. Den Vertretern unseres Verbandes im Lande sind wir es aber schuldig, diese Erklärungen bekanntzugeben, da zu erwarten ist, daß mit den Aeußerungen des Kollegen Schmidt in jener Sitzung vom 16. Mai bewußter Mißbrauch getrie ben wird. Die Werbearbeit des Pommerschen Landbundes. Wir haben seinerzeit darüber berichtet, daß der Pommersche Landbund für seine ihm angehörenden Landarbeiter mit den Landwirten einen „Tarifvertrag" abgeschlossen hatte, der eine Teuerungszulage von inonatltch 126 Mk. vorsieht. Der Landarbeiterverband hat diesen Vertrag nicht akzep