44 Die wirtschaftliche Lage ist so, daß wir auf alles gefaßt fein müssen. Herr v. Wangenheim macht darauf aufmerksam, daß es Aufgabe der . Landwirtschaft Pommerns sei, in erster Linie die Ernährung deBKrejsstädte, ins besondere die Ernährung von Stettin, restlos und in allem Umfange sicherzustellen, und zwar unter Heranziehung der Genossenschaften.. Bei der augenblicklichen wirtschaftlichen Lage ist-zu erwarten, daß die Land wirtschaft völlig auf Selbsthilfe angewiesen bleibt. Infolgedessen ist es notwendig, zuverlässige und st a a t s e r h alten de Elemente in größerer Zahl in der Landwirtschaft des Kreises aufzunehmen. Es wird nicht verkannt, daß die Aufnahme solcher Herren auf dem Lande manchmal mit Schwierigkeiten verbunden sein mag. Die Schwierigkeiten müssen aber rück sichtslos überwunden werden. In Berlin besteht „dar nationale Heimatbund zur Versorgung Heeresentlassener", 'Berlin W. 9, Schillingstraße Nr. 14-18. Dieser Heimatbund macht es sich zur Ausgabe, die zuverlässigen Elemente des aufgelösten Heeres insbesondere Offiziere dem Lande z u überweisen. Bei dem Ernst der Lage bitten^wir uns umgehend Nachricht zukommen zu lassen, o b und w i e v i e l O f f i z i e r e und sonstige zuverlässige Leute Sie in Ihrer Häuslichkeit oder in der Häuslichkeit der Mitglie der Ihrer Bezirksgruppe, aufzunehmen verm ö ch t e n. Wir bitten, wegen dieser Frage eiligst vertrauliche U m f r a g e bei den Besitzern Ihrer 'Bezirksgruppe zu halten, um die Zahl der aufzunehmenden Personen hierher bis spätestens 25. Oktober d. I. mitzuteilen, da wir für den Kreis die Zahl der gewünschten Herren dem „Nationalen Heimatbund" Berlin eiligst mitteilen wollen. Mit Bundesgruß gez. Dr. Wolfgram in. Auk die tut Interesse der Sicherstellung der lnndivirtschastlichen Arbei ten erlassene Verordnung des Pr. Land w irtschafts-Mini st e r i - ums vom 2, September 1919 veröffentlicht^ hinterpommersche Junker am 10. September 1010 folgenden „Erlaß": Die von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassene „Verordnung betr. die Sicherstellung landwirtschaftlicher Ar beiten" vom 2. 9.19 ist r e ch t s u n g L l t i g. Der. Versuch des- Ministers, sie auf § 1 der Verordnung über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. 11. 1918 zu stützen, ist rechtsirrig; denn die Störungen des Wirtschaftslebens durch Streits in der Landwirtschaft sind keine Folgen der Demobilmachung. Da die ganze M i n i ste r i a l v e r o r d n u n g u n g ü l t i g ist, so ist auch die Anordnung über Arbeitsbedingungen für landwirtschaft liche Arbeiter, die der Regierungspräsident — als Demobilmachungskom- missar in den nächsten Tagen für den Kreis Neustettin— wie schon am 3. 9- für Belgard geschehen — erlassen wird rechtswidrig und ungültig. Die Unterzeichneten halten es für ihre P a t r i o t i s ch e P f l i ch t, sich nicht an dieser Rechtsbeugung zu beteiligen; sie lehnen daher die Annahme der Bedingungen ab und bitten ihre Berufsgenossen, zur Abwehr der rechtswidrigen U e b e r g r i f f e de? Landwirtschafts ministers ebenso zu verfahren. von B o n i n> - B a h r e n b u s ch, Vors, des landw. Vereins Neustettin, von Gand eck er-Zuch, Vors, des landw. Vereins Bärwalde, von Hertzberg-Lottin, Vors, der Kreiskommission. B e i g e I - H o h e n f e ld e, Vors, des landw. Vereins Tempelburg.