40 Auf dem Gut Liepen, Besitzer Amtsvorsteher Denkmann, wurde die Milchwagenfahrerin ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Auf dem Gut Padderow, Besitzer Herr Pantel, wurde der De putatarbeiter P. W. gekündigt, weil er Pantel mit einer kleinen Lohnforde rung gekommen war, die auf anderen Gütern auch gezahlt wird. Als W. dem P. vorhielt, daß er nicht ziehen könne, bevor er eine andere Wohnung habe, da feine Frau lungenkrank fei, welche Krankheit sie sich während ihrer neunjährigen Dienstzeit als Melkefrau bei Herrn Pantel zugezogen hätte, gab ihm P. zur Antwort, er brauche eine kranke Frau nicht zu ernähren, und das andere würde das Amtsgericht machen. W. ist eifriger Anhänger der Organisation. Kreis Greifenberg. Auf den Gütern R e n f i n und L o p p n o w haben sechs Arbeiter familien die Kündigung erhalten, darunter eine Witwe. — Beim Bauernhofs besitzer Filter in S ch l e f f i n ist Vorstand K. V. gekündigt worden. — Der Kassierer W. beim Bauernhossbesitzer R a ck o w ist gekündigt worden. V. war vier Jahr, W. zehn Jahre im Dienst. Auf dem Gut S ch r u p t o w , Besitzer Landrat a. D. v. B r o ck h u s e n , sind fünf Arbeiterfamilien gekündigt worden. Me Arbeiter sind drei bis sechs Jahre auf dem Gut beschäftigt gewesen. Der Grund der Kündigung ist aus folgendem Schreiben ersichtlich: Treptow, den 12. Dezember 1919. Im Auftrag des Herrn Landrats a. D. von Brockhufen-Iustin dort fordere ich Sie hierdurch auf, die von Ihnen bewohnten Räume einfckl. Nebengelaß bis spätestens zum 1. Januar 1920 zu räumen. Da Sie der Aufforderung meines Auftraggebers vom 4. Dezember zur Wiederaufnahme der Arbeit nicht nachgekommen find, ist die Ihnen an gedrohte sofortige Entlassung in Kraft getreten und steht Ihnen die Nutzung der Wohnung nur noch bis zum 19. d. M. zu. Mit Rücksicht auf das bevorstehende Weihnachtsfest will Ihnen mein Auftraggeber die Weiter benutzung der Wohnung das Fest über gestatten und verlangt Räumung zum 1. Januar 1920. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht rechtzeitig nach, so haben Sie Klage auf Räumung zu gewärtigen. Hochachtungsvoll Der Iustizrat. (Unterschrift.) Treptow, den 20. Dezember 1919. Im Auftrage des Herrn Landrat von Brockhufen teile ich Ihnen auf Grund neuerlicher von ihm mir erteilter Anweisung folgendes mit: Sie haben die Arbeit wiederaufgenommen. Herr Landrat von Brock- hufen ist unter diesen Umständen geneigt, unter A u f r e ch t e r h a l - t u n g der geschehenen Aufkündigung d e s A r b e i t s Ver hältnisses Ihnen das Verbleiben in Ihrer Wohnung bis zum 1. April 1920 zu gestatten, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß Sie bis dahin ununterbrochen die Ihnen obliegenden Arbeiten den: Dienst- und Arbeitsvertrag gemäß verrichten, auch sonst gegen den Ver trag in keiner Weise verstoßen und am 1. April 1920 die Wohnung wider spruchslos räumen. Unterbrechen Sie inzwischen vor dem 1. April 1 9 2 0 wieder die Arbeit oder lassen Sie sich sonstige Verstöße gegen den Vertrag zuschulden kommen, so hat mit dem Zeitpunkt, in dem dies ge schieht. das Vertragsverhältnis sofort ein Ende und haben Sie dann sofort die Ihnen eingeräumte Wohnung zu räumen. Andernfalls