50 In KlUtzow erhalten freie Arbeiter 3 Mk. pro Tag und freie Ver pflegung. Die russischen Gefangenen aber erhalten pro Tag noch 1 Mark inehr in bar. Der Besitzer B i e n d e r hat erklärt: Wenn euch das nicht ge nug ist, dan sucht euch andere Arbeit. Uber derartige Behandlung herrscht un geheure Erbitterung. JnVölzkow sind drei Kollegen gekündigt. Alle Vorstandsmitglieder der Ortsgruppen. Aus dem Kreise Schivelbein liegt ein Antrag vor, die Arbeiter gegen diese Entlassungen zu schützen; andernfalls seien sie gezwungen, in Streik zu treten. Ferner wird beantragt, daß keine polnischen Schnitter eingestellt wer den dürfen ohne Zustimmung des Landarbeiter-Verbandes, weil Arbeitskräfte genügend vorhanden find. Auf dem Gute K l e m z o w bei Schivelbein haben am 1. Januar 1920 sieben Familien ihre Entlassung erhalten, und zwar wurde als Grund an gegeben, daß der Besitzer keine einzelnen Leute mehr beschäftigen will. Dieser Grund ist aber schon dadurch hinfällig, daß eine Familie, die auch die Kün digung erhielt, drei Männer auf Arbeit schickt, die alle Männerarbeit ver richten. Aüch der Vertrauensmann der dortigen Ortsgruppe, R. P., hat den Entlassungsschein erhalten. Die Entlassung wurde ausgesprochen von dem neuen Administrator, der erst am 28. Dezember 1919 seine Stelle dort ange treten hatte und daher über die Arbeit der einzelnen noch gar nicht orientiert war. Der frühere Administrator war mit der Arbeit immer zufrieden und hat dies auch dem Vertrauensmann, P., gegenüber ausgesprochen. An den Deutschen Landarbeiter-Verband, Perbandsvorstand. Stettin, den 15. Januar 1920. Ich mache auf einige Maßnahmen einzelner Landwirte aufmerksam, die eine Nachprüfung und unter Umständen eine Bestrafung der Schuldigen er fordert. Der Gutsbesitzer Dr. Leonhard vom Gut K lempzo w , Kreis Schivelbein, hat im vollen Bewußtsein Sommerroggen und Wiesenheu nicht einbringen lassen. Mitte September ist dem Herrn Inspektor Timm vom Gut Klempzow, durch den Vertrauensmann des Landarbeiter-Verbandes W. Dopte, Schivelbein, mitgeteilt worden, daß die Arbeiter, um die Ernte re st los einzubringen, auch Sonntags arbeiten wollten. Sie wollten sich verpflichten, von morgens 5 Uhr, ui i t zwei Stunden Unterbrechung, die für die einzelnen Eß stund en in Frage kommen sollten, bis Sonnenuntergang zu arbeiten. Für diese Zeit wurde eine Lohnentschädigung für das Mähen.von Mengfutter 10 Mk., und für das Mähen von Wiesen und Serradella 8 Mk. gefordert. Der Inspektor Timm lehnte dieses Anerbieten ab und erklärte darauf, wenn die Arbeiter nicht für 4 Mk. diese Ar beiten ausführen wollten, so könne das Getreide verfaulen. So ist es dann auch ge kommen. Am 4. Januar d. I. ist festgestellt worden, daß noch Sommer roggen in Mandeln auf dem Acker steht und Wiesen nicht gemäht worden sind. Hier dürfte es sich um einen Fall handeln, wo eine zwangsweise Be wirtschaftung am Platz ist. Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Grund besitzer eine gereizte Stimmung der Landarbeiter geradezu herausfordern, gibt folgender Vorfall. Der Rittergutsbesitzer Hoppenrath in Lankow, Kreis Schivelbein, traf mit einer Anzahl Arbeiter nachstehende schriftliche Vereinbarung.