72 Schlußbemerkungen. Wir schließen hiermit vorläufig unsere Materialsammlung. Sie ist nicht vollständig. Während der Drucklegung ist weiteres Material eingelaufen, das geeignet wäre, unsere Ansichten, die wir in der Einleitung ausgedrückt haben, stärker noch zu unterstreichen. In den Tagen vom 16. bis 20. Februar 1920 tagte in Berlin die Generalversammlung des Deutschen Landarbeiter-Verbandes. Sie hat durch ' Annahme einer Entschließung den Standpunkt des Deutschen Landarbeiter- Verbandes zu der Frage, die Anlaß zu diesem Heft gab, zum Ausdruck ge bracht. Die Entschließung lautete: „Die Vertreter von etwa 650 000 organisierten Land- und Forstarbeitern, oie heute zur Generalversammlung des Deutschen Landarbeiter-Verbandes zusammengetreten sind, protestieren einmütig gegen die in den vergangenen Wochen, vor allem in Pommern, gegenüber Tausenden von Berufsgenossen und Verbandsmitgliedern ausgesprochenen Arbeitskündigungen, die von ihnen als ungesetzliche Maßregelungen betrachtet werden. Die Landarbeiterschast ist sich stets der Bedeutung der Landarbeiterfrage für die Ernährungswirtschaft des deutschen Volkes bewußt gewesen. Sie weiß, daß die Wiederaufrichtung unseres zusammengebrochenen Wirtschafts lebens die strengste Selbstdisziplin aller deutschen Arbeiter erfordert, und hat dies im verflossenen Jahr dadurch bewiesen, daß sie ihre eigenen Interessen stets hinter diejenigen der Gesamtheit des deutschen Volkes stellt. Sie gab in allen Verhandlungen mit den Unternehmern zu erkennen, daß sie bereit ist, für die gerechten Bedürfnisse der Landwirtschaft einzutreten und innerhalb der industriellen Arbeiterschaft wie der Gesamtbevölkerung Verständnis für die gegenwärtige schwere Lage der landwirtschaftlichen Betriebe zu wecken. Sie hat diese Haltung bis heute gewahrt, obwohl von Unternehmerseite alles getan wurde, um auf dem Lande das vorrevolutionäre Abhängigkeits verhältnis wiederherzustellen. Die Vertreter der organisierten Land- und Forstarbeiter sind heute ge nötigt, eine letzte eindringliche Warnung an das land- und forstwirtschaftliche Unternehmertum zu richten, das in seinem alten Herrenstolz fortfährt, die einfachsten Meilschenrechte der Arbeiterschaft auf dem Lande zu mißachten. Sie erklären, niemals die Hand dazu bieten zu wollen, die Ernährung des deutschen Volkes zu gefährden, und unter voller Wahrung des ihnen wie der übrigen Arbeiterschaft verfassungsmäßig zugestandenen Rechtes der Mit bestimmung im Arbeits- und Produktionsprozeß am Wiederaufbau unserer Volkswirtschaft mitzuarbeiten. Sie müssen aber jede Verantwortung dafür ablehnen, wenn durch die von einem Teil der heutigen Besitzer des landwirt schaftlichen Bodens betriebene Katastrophenpolitik das deutsche Volk in seiner Ernährung noch mehr als bisher gefährdet werden sollte.