14 „Treue und Pünktlichkeit der Holzhauer in Erfüllung ihrer Pflichten, Gehorsam gegen die Vorgesetzten. Die Oberholzhauer und Holzhauer sind verbunden, treu und pünktlich ihre Verpflichtungen zu 'erfüllen, den Nutzen Sr. Majestät des Königs und des Staates nach Kräften zu fördern, Schaden und Nachteile aber nach Möglichkeit abzuwenden. Den königlichen Forst beamten sind sie Gehorsam schuldig. Auch haben die Holzhauer den An ordnungen des ihnen vorgesetzten Oberholzhauers unweigerlich Folge zu geben. Holzhauer, welche sich Pflichtwidrigkeiten, Ungehorsam sowie Forst-, Iagd- und Fischereifrevel zuschulden kommen lassen oder solche begünstigen, können sofort entlassen werden." § 4. Strafen. „Jeder Holzhauer verpflichtet sich, den Vorschriften der Hauordnung nach zukommen, bei Vermeidung einer von: Oberförster festzusetzenden Ordnungs strafe von 50 Pf. bis 20 Mk. oder dauernder oder zeitweifer Entlassung aus der Arbeit." So wie in Preußen und in Sachsen sah es iiberall aus. Die Oberförster -eröffneten sofort einen Feldzug gegen die Organisation, sobald an einem Orte sich eine Ortsgruppe des Landarbeiter-Verbandes gebildet hatte. Die Großherzogliche Oberförsterei in Finkenthal (Mecklenburg) veröffentlichte im „Oeffentlichen Anzeiger für das Großherzogliche Amt in Dargun", Nr. 73, vom Mittwoch, dem 1. September 1912, die folgende Bekanntmachung: „Forstarbeiter. Bei der Annahme von Forstarbeitern für den kommenden Winter sollen in erster Linie Mitglieder des Vaterländischen Arbeiter vereins in Dargun und des Evangelischen Arbeitervereins in Gnoin berücksichtigt werden. Dieselben haben sich bis zum 20. dieses Monats auf der Oberförsterei oder bei dem Schutzbeamten zu melden. In zweiter Linie sollen landwirtschaftliche Arbeiter bevorzugt werden, welche eine schriftliche Erklärung unterschreiben, daß sie keinem Sozialdemokraten bei der Reichstagswahl ihre Stimme gegeben haben und sich, solange sie in der Forst beschäftigt sind, von der sozialdemokratischen Partei fernhalten und in keiner Weise unterstützen. Dieselben haben sich bis zum 1. Oktober zu melden. Soweit dann noch Ar beiter fehlen, sollen die bisher beschäftigten Bauhandwerker wieder angenommen werden, da bekannt ist, daß sie sich unter den jetzigen Verhältnissen den sozial demokratischen Gewerkschaften nicht entziehen können, und da sie sich durchweg als fleißige und ordentliche Arbeiter erwiesen haben. Meldung derselben bis zum 10. Oktober. Prinzipiell wird den verheirateten Arbeitern vor den Ledigen der Vorzug gegeben. Von einigen besonderen Ausnahmen abgesehen, gilt als spätester Termin des Beginns der Forstarbeit der 1. November. Finkenthal, den 8. September 1912. Großherzogliche Oberförsterei." Die vaterländischen und christlichen Vereine wurden geduldet. Der Land arbeiter-Verband, den man als sozialdemokratisch bezeichnete, durfte nicht bestehen. Trotz der Unterdrückung jeder freien Regung, trotz Maßregelungen unserer Berbandsmitglieder machte der Verband Fortschritte. Auf der ersten General versammlung des Verbandes ini Jahre 1912 konnte der Verbandsvorsitzende Georg Schmidt im Geschäftsbericht die Mitgliederzahl an Waldarbeitern auf 3730 angeben. Auch sonst waren noch Ansätze zur Organisation vor handen. In Sachsen-Weimar hätte der Fabrikarbeiter-Verband eine Anzahl Mitglieder unter den ständigen Waldarbeitern. Ebenso waren hier und da in den anderen Organisationen Waldarbeiter als. Mitglieder vorhanden. Um zu einer einheitlichen Organisation zu kommen, war zwischen dem Bauarbeiter- und dem Landarbeiter-Verband ein Kartellvertrag abgeschlossen, nach welchem die Kollegen' aus den: Bauberuf zu uns übertreten sollen, ohne daß sie ihre Rechte im Bauarbeiter-Verband einbüßen. Dieser Vertrag ist auch heute noch