;ct g= und Stunden loh nsätze der Forstarbeiter, wie dieselben in den bis jetzt abgeschlossenen Tarifen fe st gelegt sind. Bezirk, für welchen der Lohnsatz gilt Tage- oder Stundenlöhne Preußische Staats forsten Die Löhne sind in den einzelnen Regierungsbezirken festgelegt. Siehe Tabelle Seite 27. Bayern Stundenlöhne für Männer: 16-18 „ Stundenlöhne für Frauen: 1. Stoffe 2. Klasse 3. Klasse . 1,70 1,40 1,20 Mk. . 1,50 1,20 1- „ 0,80 „ . 1,30 1- . 1- 0,80 0,70 Mk. . 0,90 0,70 0,60 „ von 16—18 Jahren . Vorarbeiter erhalten für jede Stunde einen Aufschlag von mindestens 5 Pf. Württemberg 1. Stoffe 2. Stoffe 3. Stoffe Stundenlöhne: Für Holzhauer, Wegeneubau-, Wege- unterhaltungs-,Kultur-ufw.-Arbeiter Arbeiter über 20 Jahre .... „ von 18—20 Jahren . „ unter 18 „ Arbeiterinnen über 18 Jahre. . „ unter 18 Jahren Für Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren wird der Lohn nach freier Vereinbarung festgesetzt. 1,65 1,45 1,15 h- 0,80 1,55 1,25 1,05 0,90 0,70 1,30 Mk. 1,10 „ 0,90 „ 0,70 „ 0,60 „ Pfälzische Staats- forstverwaltung Stundenlöhne: Für vollwertige Arbeiter über 20 Jahre 1,40 Mk. „ „ „ von 18—20 Jahren .... 1,20 „ ,, ,, ,, ,, 16 18 /, .... 1, „ „ Arbeiterinnen über 18 Jahre 0,80 „ „ „ von 16—18 Jahren 0,70 „ Vorarbeiter erhalten für jede Arbeitsstunde mindestens 10 Pf. Zuschlag. Freistaat Sachsen Stundenlohn 1,50 Mk., für besondere Arbeiten 1,70 Mk. Sachsen-Weiniar- Eisenach Stundenlöhne: Für Arbeiter über 18 Jahre „ „ von 16—18 Jahren. . . „ „ unter 16 Jahren .... „ Arbeiterinnen über 18 Jahre . . „ „ von 16—18 Jahren „ „ unter 16 „ 1. Klasse 1,60 1,35 1,10 0,80 0,80 0,70 2. Klasse 1,50 Mk. 1,25 „ 1 - „ 0,75 „ 0,75 „ 0,65 „ Sachscn-Altenburg Stundenlöhne: Für Männer über 18 Jahre „ „ v. 16—18 Jahren „ Frauen über 18 Jahre. „ „ v. 16—18 Iahreit Grund» Teuer.» Kamil.» Kinder- lohn zutage gelb zutage 0,75 0,60 0,10 0,05 Mk. 0,50 0,30 0,10 0,05 „ 0,35 0,20 0,10 0,05 „ 0,25 0,20 — „ 1. Klasse 2. Klasse 1,60 1,30 Mk. Sachsen-Meiningen Stundenlöhnc: Für Arbeiter über 20 Jahre „ „ von 18—20 Jahren. . „ ' „ 16-18 „ . . „ „ unter 16 „ „ Arbeiterinnen über 18 Jahre . „ „ unter 18 Jahren. 1,45 1,20 1,- 0,80 0,65 1,20 1- 0,90 0,60 0,45 23-