Arbeitszeit, Zuschläge für Ueberstunden und Sonntagsarbeit. Line der ersten Verordnungen der neuen Regierung nach der Revolution war die über die Einrichtung, des Achtstundentages. Ausgenommen waren diejenigen Berufe, die einen Einfluß auf die Ernährung des deutschen Volkes haben. Da die Landwirtschaft in erster Linie für die Ernährung des Volkes zu sorgen hat, wurde in der vorläufigen Landarbeitsordnung eine andere Arbeitszeit festgelegt. Die Waldbesitzer waren nun der Meinung, daß auch für die Waldarbeiter die Verordnung des Achtstundentages nicht gültig sei, sondern auch für diese die längere Arbeitszeit der Landarbeitsordnung in Frage komme., Hiermit hat sich aber der Verband, wie auch erfreulicherweise die Mehrzahl der Forstarbeiter, nicht einverstanden erklärt. In fast allen Forstbezirken wurde der Achtstunden tag eingeführt und daran festgehalten. In 31 Tarifen ist der Achtstundentag festgesetzt worden. In 2 Tarifen ist keine Arbeitszeit festgesetzt, während in eineüi Tarif gesagt wird, daß die Arbeitszeit 9 Stunden nicht überschreiten darf. Eine Ausnahme bildet die Kulturzeit. In' dieser darf die Arbeitszeit in den meisten Tarifen auf 10 Stunden verlängert werden. Eine über die ächstündige Arbeitszeit hinaus gehende Zeit muß aber als Ueberarbeit angesehen und verrechnet werden. Leider ist in den Tarifen nicht überall ein Zuschlag für Ueberstunden festgesetzt worden. Dies muß aber bei dem nächsten Abschluß nachgeholt werden. Für die preußischen Staatssorsten sowie für den Freistaat Koburg und für die Klosterforstbezirke im Regierungsbezirk Hildesheim und Hannover wird für Ueberstunden 50 Prozent und für solche bei Kulturarbeiten 20 Prozent Zu schlag gezahlt. Einen Zuschlag von 50 Prozent für alle Ueberstunden zahlen Schwarzburg-Sondershausen und die Stadt Warstein in Westfalen. In . 11 Ab schlüssen sind 25 Prozent festgelegt. In einem Falle wird jede Ueberstunde mit 1,50 Mk. entschädigt. In einem anderen Falle wird an Männer über 18 Jahre 75 Pf. und an Frauen über 18 Jahre 40 Pf. für jede Ueberstunde gezahlt. In 11 Tarifen ist die Entschädiguugsfrage für Ueberstunden nicht geregelt worden. Für Sonntagsarbeit wird gezahlt: In den preußischen Staatsforsten bei Feuerlöschdienst und bei sonstigen naturnotwendigen Arbeiten 20 Prozent. Ebenso in den Klosterforstreviereu in Hannover und Hildesheini. Den doppelten Stundenlohn zahlen der Freistaat Koburg und die Stadt Warstein. 7 Tarife enthalten eine Entschädigungssumme von 50 Prozent. In: Tarif für die Bezirksgeineinschaft der Amtshauptnlaunschaft und Stadt Plauen i. Sa. sind für jeden über 21, Jahre alten Arbeiter 80 Pf. uiid für die Frauen im gleichen Alter 50 Pf. als Entschädigung für Sonntagsgeld pro Stunde fest gesetzt. In 22 Fällen ist eine Entschädigung für Sonntagsarheit nicht vor gesehen. Entschädigung für weite Wege von und zur Arbeitsstelle. Eine alte Forderung der Waldarbeiter war von jeher die Entschädigung der weiten Wege von und zur Arbeitsstelle. In sehr wenigen Fällen wurde eine solche gewährt. Bei einer Unifrage, die im Frühjahr 1919 von unserem Gauleiter in Thüringen , in 40 Forstbezirken vorgestommen wurde, konnte fest-