Bezirk, für welchen der Tarif Geltung hat Entschädigung für Wege Entschädigung für Werkzeug Entschädigung bei unverschuldete m Aussetzen Bezirksarbeitsgemein- schaftderAmtshaupt- Mannschaft u. Stadt Plauen im Vogtland Keine Entschädigung Keine Entschädigung Keine Entschädigung Stadt Warstein in West falen Akkordarbeiter erhal ten: In der 1. Zone keine Entschädig.,2. gone 30 Pf. 3. Zone 50 Pf. Lohnarbeiter über 4 km Stunden lohn Nur beiKulturarbei- ten20,i, des Lohnes Keine Entschädigung Badischer Waldbesitzer- Verband Nur im Zeitlohn bei einer Entfernung von 3 km den Stun denlohnsatz Für Werkzeug keine Entschädigung. Bei Anschaffung von SeilenträgtderBe- sitzcrmindestensdie Hälfte der Kosten Bei Tagelohn, wenn heftiger Regen ein setzt,2 Stunden über geleisteteArbeitszeit Gemeinde Dossenheim Kreis Heidelberg Sofern derWeg über 1 Stunde zu lausen ist, wird die Zeit in die Arbeitszeit ein gerechnet Keine Bestimmungen im Tarif Bei stark einsetzendem Regenwetter u.salls keine Aussicht aus Weiterarbeit besteht, 2 Stunden als Zu schlag für % Tag, 4 Stunden für den ganzen Tag Forstreviere Koberg und Parchau Keine Bestimmungen im Tarif Pro Tag 25 Pf. Keine Bestimmungen im Tarif Fürstliche Hofkammer im Freistaat Reuß- Ober- und Unterland Nur in Ausnahme- fällen bei sehr weiten Wegen 60 Ml. jährlich. Au ßerdem V4 rm Holz frei zum Werkzeug Keine Entschädigung Hofkammer Greiz Forstrev. Hermanns grün, Ponlit und Heinrichsgrün Keine Entschädigung 84 Mk. jährlich bei mindestens 10 Ta gen Arbeit im Mo nat. Für Keilholz V-trm pro Jahr frei Keine Entschädigung Reichsgräflich Schaff- gottfches Freistandes herrliches Kameral- amt Hermsdorf und Kynast in Schlesien Keine Entschädigung Zum Roden und SpaltenvonStöcken wird Arbeitsgerät zur Verfügung ge stellt Keine Entschädigung Bezirk Pirna in Sachsen Bei mehr als 3 km Weg pro Tag wird 1 Stunde bezahlt 20 Pf. pro Tag für männliche Arbeiter Keine Entschädigung Forstverwaltungen Kreis Landeshut in Schlesien Keine Bestimmungen im Tarif BeiAnschaffungvon Geräten wird die Hälfte der Kosten vom Arbeitgeber getragen Keine Bestimmungen im Tarif