42 Bezirk, für welchen der Tarif Geltung hat Entschädigung für Wege Entschädigung für Werkzeug Entschädigung bei unverschuldetem Aussetzen Klosterreviere im Reg.- BezirkHannover und Hildesheim Bei Tagelohnarbeit: bei mehr als 1 Std. Weg pro Tag wird die Arbeitszeit um den überschießenden Teil gekürzt. Bei Akkord bei mehr als 6 km Weg pro Tag in Höhe des Stun denlohnes. 2% des Lohnes Keine Bestimmungen im Tarif Bezirk Griesbach in Bayern Keine Bestimmungen im Tarif Keine Bestimmungen im Tarif Keine Bestimmungen im Tarif Förstereien Dianen- berg, Rüden und Boggusch im Reg.- BezirkMarienworder in Westpreußen KeineBestimmungen im Tarif I rm Keilholz, Weiß buchenknüppel, zur Taxe für jede Säge. Die Taxe beträgt 18 Mk. Keine Bestimmungen im Tarif - Holz- und Deputatlieferung sowie Urlaubsgewährung. Eine für die Forstarbeiter -außerordentlich wichtige Frage ist die der Holz lieferung. In vielen Revieren war es bisher in dem Belieben der Oberförster gestellt, den Arbeitern Holz zu liefern. Arbeiter, die dem Oberförster nicht angenehm waren, wurden von der Belieferung ausgeschlossen. In vielen Bezirken bezogen die Waldarbeiter ihren Bedarf an Holz zum Taxpreis oder einem geringen Aufschlag zu demselben. In einzelnen Revieren wurde eine gewisse Menge als Deputat gewährt. Auch sonstige Bergünsti- gimgen, wie „Feierabendholz" und „Feierabendwelle",' sowie die unentgeltliche Mitnahme von Lese- und Abfällholz sind hier und da vorhanden. An diesen Dingen ist im allgemeinen nicht viel geändert. Rur sind in den verschiedenen Tarifen bestimmte Sätze festgelegt worden. Rach unserer Meinung gehören eigentlich solche Vergünstigungen, wobei sehr oft der eine Arbeiter gegen den andern ausgespielt werden kann' und die noch aus dem. früheren patriarchalischen Verhältnis stammen, nicht in die jetzige Zeit, wo durch Tarifverträge das Arbeitsvevhältnis geregelt wird. Wenn die Forstarbeiter einen auskömmlichen Lohn erhalten, dann werden sie auch ihr Holz kaufen und bezahlen können. Deputatlöhne, wie in den meisten landwirtschaftlichen Betrieben, kommen im allgemeinen nicht vor. Rur in einzelnen Füllen sind solche noch zu ver zeichnen. Auch kommen hierbei lediglich gemischte Betriebe für diese Art der Entlohnung in Frage. Ueber die Gewährung von Wohnungen, Lanh, Weide oder Wiesenland ist nur in drei Tarifen etwas enthalten. Die Forstarbeiter haben in vielen Be zirken den Wunsch, daß sie bei Neuverpachtungen von den Forstverwaltungen berücksichtigt werden. Sehr oft gingen uns in letzter Zeit diesbezügliche Wünsche von den Kollegen zu. Sie beschweren sich in ihreü Briefen über die Zurücksetzung. Die Ober förster berücksichtigen meistens die Wünsche der Arbeiter nicht. Eine Beschwerde, die uns in den letzten Tagen zuging, sei hier angeführt: In der Obersörsterei Thale am Harz ist Wiesen- und Weideland seit Jahren verpachtet. Im Jahre 1918 war die Pachtzeit abgelaufen. Die Frist wurde