47 Bezirk, für welchen der Tarif gilt Holz- und Deputatlieferung Ilrläubsgewährung unter Fortzahlung des Lohnes Gern. Dossenheim. Kreis Heidelberg Keine Bestimmungen im Tarif. Kein Urlaub. Fürst!. Hofkammer im Freistaat Reuß. Ober- n. Unterland Trockene Aeste und Abfallhölzer, die sich nicht in Raummaß einschichten lassen, frei. 5 rm Stöcke znm Selbst roden, 1 Kulturgrasteil. Bei mindestens 200 Ar beitstagen im Jahr nach 1—3jähriger Beschäfti gung 2 Tage, nach 3 bis 5 Jahren 4 Tage, über 5 Jahre 6 Tage. Hofkammer Greiz. Forstrev.Hermanns- grün, Ponlit und Heinrichsgrün Lieferung von Feierabendholz in bis heriger Weise, 1 Kulturgrasteil frei. Bei mindest. 200Arbeits tagen im Jahr 2 Tage, nach 1—3 jähriger Be schäftigung, 4Tage nach 3—5 jähriger u. 6 Tage Urlaub bei über fünf jähriger Beschäftigung. Reichsgräfl. Schaff- gottfches Freistan- desherrl. Kameral- amt Hermsdorf n. Kynast Bei 60 Tage Mindestarbeit im Jahre 3 rm Nutzholz zum Eigenbedarf zum jeweilig bestehenden Taxpreis. Ab gabe von Waldgras und Abraum holz in der bisherigen Weise. Kein Urlaub. Bezirk Pirna i Sa. Feierabendholz bis zur Stärke von 7 cm, aber nicht mehr als ein Mann tragen kann. Nach einjährig. Beschäfti gung 3 Tage Urlaub. Forstverwaltungen Kreis Landeshut in Schlesien. Privatst 6 rm Stammholz und Reisig »ach Bedarf unentgeltlich. Kein Urlaub. Klosterforstrevier im Reg.-Bez. Hildes heim u. Hannover Für eigenen Bedarf Nutzholz zum Tax preis mit einem Zuschlag von 10 Prozent bis zum Betrage von 30 Mk. Brennholz zum Taxpreis, jährlich 6 rm weiches und 4 rm hartes Knüppelh. sowie 20 rm Reisig. Nach dreijähriger Dienst zeit bei mehr als 100 Arbeitstagen 3 Tage, bei 200 Arbeitstagen 6 Tage Urlaub, nach zehnjähriger Dienstzeit pro Jahr einen Tag mehr bis zu 12 Tagen. Bezirk Griesbach in Bayern Keine Bestimmungen im Tarif. Keine Bestimmungen im Tarif. Förstereien Dianen- berg, Rüden und -Boggusch i.Reg.-B. Blarienwerder in Wcstpreußen Die ständigen und regelmäßig be schäftigten Arbeiter erhalten für den eigenen Brennbedarf auf Antrag bis 4 rm harte Knüppel oder 6 rm weiche Reisig (2. Kl., 1 m lang geschn.) für Arbeiten aus einem Haushalt noch mek so erhält jedes zweite und dritte F Hälfte des vorgenannten Holzes. Di Knüppel 15 Mk., Kiefern 12 Mk., d. Eichen und Buchen 3 Mk. je Raumiye schaftsbedarf im Jahre bis 30 Mk. § für jeden Haushalt zur Taxe und 10 Pr je Raummeter. Keine Bestimmungen im Tarif. Knüppel und bis 20 rm eben Haushalt zur Taxe. r Mitglieder der Familie, amilienmitglied noch die Taxe beträgt für harte eis er II. Kiefer 2,50 Mk., er, ferner für ihren Wirt- ckefernlangholz IV. Klaffe ozent, das sind 24,50 Mk.