wm. mwm- nmhbmi Im Jahre Unfälle wurden fest gestellt Als Verletzte wurden festgestellt Darunter befanden sich Getötete Im Jahre Unfälle wurden fest gestellt Als Verletzte wurden festgestellt Darunter befanden sich Getötete 1888 5102 - 808 354 1904 146 306 66 003 4976 1889 19 542 6 631 1368 1905 144 939 66 335 2907 1890 32 186 ' 12 573 . 1877 1906 144 289 61 887 2872 1891 42 296 19 359 2153 1907 141 975 62 673 2843 1892 50 136 23 231 2026 1908 143 175 61 609 2980 '' \ ' 1893 59 006 27 553 2142 1909 138 785 61 240 2942 , 1894 68 751 32 491 2261 1910 131 671 56 525 2788 1895 80 598 37 383 2213 1911 136 469 55 387 2853 1896 91 099 42 934 2363 1912 131 942 56 445 2899 1897 98 363 45 438 2474 1913 139 487 58 251 2872 |ji A? 1898 103 159 47 683 2598 1914 — 51 886 2600 1899 107 861 51 287 2608 1915 99 145 40 591 2369 1900 106 917 50 311 2662 1916 95 088 41 740 2522 1901 116 185 55 983 2751 1917 89 812 39 871 2412 ff: 1902 122 532 57 934 2672 1918 76 552 36 111 2077 1903 133 085 62 397 2393 Die Unfallgefahr bei der Forstarbeit und erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Die Forstarbeit ist sehr gefahrvoll. Von 38 000 bis 46000 Arbeitern, die in den bayrischen Staatsforsten beschäftigt wurden, erlitten jährlich, von 1890 bis 1905, 10 bis 26 Arbeiter bei der Arbeit infolge eines Unfalles den Tod. In den preußischen Staatsforsten betrug von durchschnittlich 157 000 Ar beitern die Zahl der Getöteten von 1895 bis 1905 32 bis 69 das Jahr. In der Unfallstatistik wird leider die Forstwirtschaft mit der Landwirtschaft zusammengeführt, so daß man genaue Zahlen über die alljährlich in der Forst vorkommenden Unfälle nicht gesondert aufführen kann. Jedenfalls ist aber anzunehmen, daß ein ziemlich hoher Prozentsatz aus den folgenden Zahlen auf das Konto der Forstarbeiter fallen wird. Unfälle in der Land - und For st wirtschaft. Die Zahlen von 1918 sind mit den früheren Jahren nicht ohne weiteres vergleichbar, da die Provinzen Posen und Elsaß-Lothringen nicht berichtet haben. Zur ersten Hilfeleistung in Unglücksfällen werden in 12 Tarifen den Arbeitern Verbandskasten und Material geliefert. In 22 Tarifen ist auch hierüber leider keine Bestimmung enthalten. Einpfehlenswert ist eine Be stimmung in dem hessischen Tarif, nach welcher die Holzhauer durch einen Arzt in der ersten Hileleistung bei Unfällen, insbesondere beim Anlegen eines Not verbandes unterwiesen werden sollen. Nach diesem Tarif werden den Arbeitern Schutzhütten mit Herden und Oesen zur Verfügung gestellt. Entschädigung für Beihilfe beim Numerieren und Abposten, Mordverrechnung, Lohnzahlung. Sehr viel Klage ist geführt worden über die Entschädigung für Nume rieren und Abposten. In den meisten Tarifen ist eine Regelung anscheinend nicht erfolgt. In 23 Tarifen wird über diesen Gegenstand nichts gesagt. In wieweit diese Arbeit in den angeführten 23 Verträgen nicht in Frage kommt, entzieht sich unseres Wissens. In den übrigen Tarifen ist eine Regelung ge troffen. Die Entschädigung für diese Arbeiten ist in den Tarifen festgelegt. Die Lohnauszahlung gab von jeher zu vielen Beschwerden Anlaß. Die Geldholer und Anszahler mußten sehr oft von den Arbeitern für ihre Be mühungen entlohnt werden. Da oft sehr weite Wege zu den Forstkassen nötig waren, entstanden den Arbeitern erhebliche Kosten. In den beiden Tarifen für Schwarzburg-Rudolstadt ist diese Angelegenheit erledigt. Für die Unter-