49 Herrschaft erhält der Auszahler, den festgesetzten Tagelohn für einen halben Tag. In der Oberherrschaft erhält der Auszähle» für jede Auszahlung und stir jeden Kilometer Entfernung feines Wohnortes oder des Sitzes der Ober- försterei vom Orte der Geldauszahluug eine Entschädigung von 70 Pf. In Koburg erhalten die Oberholzhauer l Prozent der Lohnsumme als Entschädi gung für Verrechnung und Auszahlung am Schluß des Wirtschaftsjahres. In den Forstrevieren der Hofkammer Greiz erhält der Lohnerheber pro Tag 16 Mk. als Entschädigung. Die Verrechnung der Akkorde sollte möglichst gleich nach Beendigung der Arbeiten, erfolgen. Dies ist leider nicht der Fall. Sehr lange müssen die Arbeiter auf die Abrechnungen warten. In den Tarifen fehlt meistens eine Bestimmung darüber. Nur in 15 Tarifen ist eine Frist festgesetzt worden. In der Regel soll nach diesen Abütachungsn spätestens nach vier Wochen abge rechnet werden. Die Lohnzahlung erfolgt in den mästen Fällen vierzehntägig. Einige Verträge bezeichnen den Freitag als Lohnzahlungstag. Es wäre wünschens wert, wenn der Freitag allgemein als Lohntag festgesetzt würde. Unsere Forst- arbeiterkollegen haben sehr oft weite Wege, zum Einkäufen ihrer Waren und Bedarfsgegenstände zurückzulegen, und würde es in Anbetracht: der Sonntags ruhe richtiger sein, den Sonnabend als Einkaufstag zu benutzen. Bezirk, für welchen der Tarif gilt Beihilfe beim Numerieren und Abposten Hilfeleistung bei Ungliicksfällen Wann wird Akkord verrechnet Lohnzahlung Preußische Staats forsten Beim Holzein schlag 3»/o der Lohnsumme, bei anderen Vcrding-Ar- beiten i°/ 0 der Lohnsumme Verbandskasten n. Verbands- material Jeder einzelne Akkord ver rechnet 14tägig Bayern Keine Bestim- mlmgen im Tarif Keine Bestim mungen im Tarif Jeder einzelne Hieb wird für sich nbgerechn. 14 tägige Ab schlagszahlung in Höhe des Stundenlohns Bezir Griesbach in Bayern Keine Bestim mungen im Tarif Keine Bestim mungen im "Tarif Keine Bestim mungen im Tarif Keine Bestim mungen im Tarif Württemberg Stnndenlohn Keine Bestim mungen Jeder einzelne Hieb wird für sich abgcrechn. 14 tägige Ab schlagszahlung in Höhe des Stundenlohns Pfälzische Staatsver waltung Keine Bestim- mringcn im Tarif Keine Bestim mungen im Tarif IederHiebwird für sich abge rechnet 14 tägige Ab schlagszahlung Freistaat Sachsen Keine Bestim mungen im Tarif Keine Bestim mungen im Tarif Keine Bestim mungen im Tarif 14tägig Sachsen - Weimar- Eisenach Stnndenlohn Verbandskasten In der Regel 14 Tage, spät. 4Wochennnch Beendigung der Arbeit 14 tägig