Der hessische Tarif spricht den Arbeitern infolge eines Gebürts-, Krank- heits- oder Todesfalles in seiner Fainilie bei Behinderung an der Arbeit eine Vergütung bis zu zwei Arbeitstagen zu. In den anderen Tarifen fehlen diese eigentlich selbstverständlichen Bestiunnuugen vollständig. Bei den beiden Tarifen von Schwarzburg-Rndolstadt ist dev erste Mai als Feiertag vorgesehen. Die Arbeiter erhalten für. diesen Tag, wenn sie länger als drei Tage in der Forst beschäftigt sind, den festgesetzten Lohn ausgezahlt. So sehr wie wir den ersten Mai'als Feiertag begrüßen und de» Wunsch haben, daß dieser Tag zum allgemeinen Feiertag im Volke wird, so möchten wir doch nicht empfehlen, wegen der Bezahlung dieses Tages mit Forderungen an die Arbeitgeber heranzutreten. Dieser.Tag ist uns zu feierlich und steht uns zu hoch, um wegen der Be zahlung desselben mit den Arbeitgebern bei der Verhandlung zu feilschen. An diesem Tage sollen wir bedenken, welche Opfer unsere organisierten Kollegen vor dem Kriege um diesen Feiertag gebracht haben, und wollen wir diesen Gedenktag nicht durch derartige Forderungen entwürdigen. Eine Revision der Tarifverträge wird in diesem Jahre überall stattfinden müssen. Die fortgesetzte Steigerung für alle Preise der Lebensrnittel und Be darfsgegenstände muß durch einen höheren Lohn ausgeglichen werden. Auch dfe Festsetzung der Akkordlöhne muß ihre Regelung finden. Bei diesem Durcheinander der heutigen Akkordvereinbarungen kann es nicht bleiben. Wenn die Oberförster und Forstbeamten, ebenso wie einige Regierungen, sich noch weigern, mit der Organisation oder deren Vertretern zu verhandeln, so müssen sie dazu erzogen werden. Hierbei müssen alle Forstarbeiter mithelfen. Es muß uns auch ini Forstarbeiterberuf gelingen, einigermaßen einheitliche Sätze im ganzen, Lande zu schaffen. Je mehr die Forstarbeiter zu der Er kenntnis kommen, daß sie sich eine starke Organisation schaffen müssen, und je inehr eine Zersplitterung im Organisationsleben aufhört, um so schneller werden wir zum Ziele kommen. Die Grundlage ist geschaffen. Es heißt, das einmal begonnene Werk fortzusetzen, zum Wohle und Segen aller in der Forstwirtschaft beschäftigten Personen. 53