55 Anhang. 1. Lohnsätze für Bayern. 2. Tarifvertrag mit dem land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband des Kreises Bunzlau in Schlesien. 3. Tarifvertrag zwischen der gräflichen Forstverwaltung Kotzenau und dem Landarbeiter-Verband. 4. Tarif für die Forstarbeiter in den Mecklenburg-Strelitzer Staatsforsten. 5. Neue Vereinbarung in Meiningen. 8. Tarifvertrag für die preußischen Staatsforsten. 7. Holzwerbungstarif für die Oberförsterei des Harzes. 8. Kartellvertrag zwischen denr Landarbeiter-Verband und dem Bauarbeiter- Verband. Nach Abschluß der vorliegenden Arbeit wird uns aus Bayern mitgeteilt daß vom l. Januar 1920 an neue Lohnsätze für die Forstarbeiter in Kraft treten. Die Sätze, die für die Staatsforstarbeiter gelten, sind folgende: Ortsklasse Arbeiter über 20 Jahre „ von 18—20 Jahren .'.... „ 16 18 „ ...... Arbeiterinnen über 18 Jahre „ von 16 18 Jahren . . I II III Mk. Mk. Mk. 2,50 2,20 2,00 2,00 1,70 1,50 1,60 1,30 1,20 1,50 1,30 1,20 1,20 1,00 0,90 Diese Sätze bedeuten eine wesentliche Erhöhung der bisher geleisteten Löhne. Ebenso kommen aus Schlesien Nachrichten, daß dort die Privat- Waldbesitzer sich nun auch endlich bequemen, mit ihren Arbeitern in Ver handlung zu treten. Nach einem mehrwöchigen Streik kam ein Tarifvertrag zwischen dem Deutschen Landarbeiter-Verband und dem Land- und Forstwirt schaftlichen Arbeitgeberverband des Kreises Bunzlau zustande. Wir lassen denselben hier folgen. Lohntarif für die Forstarbeiter des Kreises Bunzlau. § 1- Die Forstarbeiter (Arbeiter und Arbeiterinnen) zerfallen in ständige und nichtständige. Ständige Forstarbeiter sind solche, die auf Erfordern der Forst verwaltung zu jeder gewünschten Zeit zu allen vorkommenden Arbeiten zur Verfügung stehen. Sie müssen 150 bis 200 Arbeitstage im Jahre geleistet haben. Kann ein Arbeiter zur Arbeit nicht erscheinen, so ist dies rechtzeitig dem zuständigen Beamten mitzuteilen. Nichtständige Arbeiter sind die, welche nur vorübergehend beschäftigt sind. Landarbeiter, die als solche angenommen sind und vorübergehend als Forstarbeiter beschäftigt werden, fallen unter den Landarbeitertarif.