60 13. Arbeitsverteilung. Die Forstbeamten müssen Sorge tragen, daß die Stücklohnarbeiten gerecht verteilt werden. Bevorzugungen von Arbeitern bei der Arbeitsverteilung dürfen nicht stattfinden. 14. Keilholz ist frei. Es wird anstatt V, rm wie bisher, jetzt 1 j 3 rm geliefert. 15. Gültigkeitsdauer. Der Vertrag tritt mit dem 3. Januar 1920 in Kraft und hat Gültigkeit bis zum 1. Oktober 1920. Der Vertrag läuft nachdem 1. Oktober 1920 stillschweigend fort, jedoch ist Hst jährliche Kündigung (erstmalig am 1. November 1920) zulässig. Eine Abschrift des Vertrages wird der Gauleitung des Deutschen Land arbeiter-Verbandes in Neustrelitz zugestellt. L o h n t a r i f für H a ul ö h n e in den Mecklenburg-Strelitzschen Staatsforsten vom 3. Januar 1920. M Sortimente ■ar beite- lobn Hnrl-Wkich. Hölzer Mk. Mk. Sortimente Ar beits lohn Hart-Weich- hölzer Wk. ■ Mk. 1 Bau- und Nutzholz 6 Stangen, Kl. 3. . . . P. St. 0,2ö! 0,20 p. km (in Stämmen „ „ 4 . . p.ivost. 4,50! 4,- und Abschnitten) . . pro km 4,00 3- Fi 4.— 3.50 2 Grubenholzstangen, „ „ 6. . . . „wo „ 3,50j 3,— Grubenholz l.-ö.Kl. „ „ 4- 7 Scheitholz, gespalten prorm 5,- 3,80 3 Taxe Nr. 29, Kl. 1—3 // ,/ -7* 6,- 8 Knorrholz, ungespalt. rr rr 4,50 3,50 // // 28, „ 4 5 „ ,, — ö,— 9 Knüppelholz rr rr 4,50 3,50 4 Bohlstämme p. St. 0,50 0,50 10 Reiserholz, Kl. 1. . . •r " 4,— 3,20 5 Klafter, Nutzholz KI.1 pro rm 6,— 5,— rr ,, 2 . . . rr rr 1,80 1,40 /, ■ „ „ 2 „ , r 6,— 5,- rr ,, 3 * . * ,, ,f 1,40 1- ff ff ff 3 „ „ 5 — 4- 11 Stockholz rr // 8,50 7,50 6 Stangen, Kl. 1... . p. St. 0,40 0,30 12 Grnnenholzreiser . . — 5,— // „ 2. /, rr 0,30 0,20 Für sonst noch vorkommende Holzsortimente wird der Stücklohn dement sprechend erhöht eingesetzt. Das Holz wird wie bisher gerückt, der bisherige Rückerlohn ist in dem erhöhten Haulohn einbegriffen. Auch aus dem Gau Thüringen wird uns mitgeteilt, daß am 15. Januar 1920 erneut Tarifverhandlungen in Meiningen stattgefunden haben. Auch hier ist, eine wesentliche Erhöhung der Löhne zu verzeichnen. Wir lassen die Abänderung des Tarifes nachstehend folgen: Abänderung zum Meininger Tarif: Geschehen Koburg, den 15. Januar 1920. Bei den heutigen Tarifverhandlungen wird folgendes vereinbart: Zu § 3 des Tarifvertrages vom 2. August v. I. Zeitlöhne: Der Stundenlohn beträgt: Klasse I Mk. Klaffe II Mk. für Arbeiter über 20 Jahre 2,40 2,20 „ „ von 18—20 Jahren .... 2,10 1,90 „ „ „ 16—18 ,; .... 1,80 1,60 „ „ unter 16 „ .... 1,50 1,40 „ Arbeiterinnen über 18 Jahre .... .1,10 0,90 „ „ von 16—18 Jahren . 0,90 0,70 ,, „ unter 16 „ 0,70 0,50 Vorstehende Stundenlöhne gelten nur für vollwertige Arbeiter, nicht für Notstandsarbeiter und Arbeiter mit geminderter Leistungsfähigkeit.