14 schen Tabaks festzustellen, um das nachfolgende Ver gleichsbild über denVerbrauch von Rohtabak*) ge gen die erwähnten Einwendungen sicher zu stellen. *) Als Rohtabak werden in der nachfolgenden Tabelle lediglich unbe arbeitete Tabakblätter — Nr. 29 des statistischen Warenverzeichnisses — behandelt, nicht die in diesem Verzeichnis unter Nr. 220 unter Erzeug, nissen aufgeführten Rippen, Laugen und Karotten. Dies empfahl sich der Übersichtlichkeit halber und besonders wegen der leichteren Nach prüfbarkeit. Ihre Weglassung trübt das Vergleichsbild in keiner Weise, da die hier in Betracht kommenden, verhältnismäßig geringfügigen Mengen — insgesamt ca. 30000 dz — Veränderungen von Belang nicht zeigen. Der allmählich etwas gefallenen Rippeneinfuhr steht eine ungefähr entsprechende Steigerung der Laugeneinfuhr gegenüber; auch die Veränderungen im Karottenverbrauche sind verhältnismäßig unerheblich. Durch dieWeglassungumgeht man auch ambestendieinfolgederverschiedenen Bezeichnung dieser Warengattungen — mal als Rohstoff, mal als Er zeugnisse — eingetretenen statistischen Mißverständnisse bei den Erörte rungen über die Frage des Tabakverbrauchs. So behandelt z. B. das Kaiserliche Statistische Amt in seiner Verbrauchsstatistik die Nippen als Rohstoff, die Karotten als Fabrikat, während es die Laugen bei Be rechnung des Tabakvcrbrauchs gänzlich unberücksichtigt läßt. Andere wieder behandeln alle drei Gattungen als Rohstoff. Ich zog daher, um Mißverständnissen den Boden zu entziehen, vor, unter Anlehnung an das Statistische Warenverzeichnis den Begriff Rohtabak auf unbear beitete Tabakblätter zu beschränken. Die Kenntnis ihrer Einfuhrmengen ist Jedem, und zwar auf Grund der beiden nach verschiedenen Eintei lungen des Jahres vorkommenden Berechnungsarten, leicht zugänglich. Nach Kalenderjahren durch die Handelsstatistik (Monatliche Nachweise über den Auswärtigen Handel), nach Erntejahren durch die Übersicht B7 im vierten Hefte der Vierteljahrshefte der Reichsstatistik. Auch die wechselnde Art der handelsstatistischen Einreihung der Karotten erst unter Rohtabäk, später unter bearbeitete Tabakblätter, dann wieder unter Kau- und Schnupftabak empfahl ihre Weglassung, um den verbrauchsstatistischen Erörterungen nicht neue Nahrung zu Mißverständnissen zu bieten. Der Einfuhr in den freien Verkehr gleichgestellt ist der Veredelungs verkehr für inländische Rechnung und der Bedarf für deutsche Schiffe usw.