22 Finanzkommission des Reichstags bei ihren Beschlüssen erwarteten „Ertrages im Beharrungszustande" zu be seitigen. Die Finanzkommission (vgl. Nr. 994 der Reichstags drucksachen I. Session 1907/09) hat der Berechnung des Zukünftigen Ertrages hinsichtlich seines wichtigsten Be standteiles „Zoll für unbearbeitete ausländische Tabak blätter" (Rohtabak) weder — wie es von der einen Seite gewünscht wurde — die Einfuhr der Jahre 1903/4 noch — wie es von der andern Seite gewünscht wurde — die Einfuhr der Jahre 1904/07 zu Grunde gelegt, son dern hat in ihrer Mehrheit immer daran festgehalten, daß lediglich die 6 Jahre 1903/07 mit einer durchschnitt lichen Einfuhrmenge von rund 660 000 dz als für den BeharrungsZustand maßgebend anzusehen seien; hierbei setzte sie den mutmaßlichen Wert von 660000 dz mit 106 Millionen Mark (rund 160 Mark für den Doppel- zentner) an. Erst zum Schlüsse der Beratungen fand sich die Mehr heit in dem Willen zusammen, den der Zigaretten fabrikation dienenden Rohtabak dem Wertzölle zu entziehen und an seiner Statt — in Ausbildung des für diese In dustrie bereits bestehenden Steuersystems — die Van- derolensteuersätze für Zigaretten zu erhöhen. Entsprechend einer Schätzung der Einfuhr von Zigarettenrohtabak auf ca. 60000 dz*) war somit die ursprünglich auf ins- *) Tatsächlich betrug sie, wie damals noch nicht festzustellen war, entsprechend der Einfuhrmeuge von 80000 dz im Rechnungsjahre 1910: