34 harrungsZUstand gemachten Voranschlages nicht auf die Art der Aufstellung des letzteren zurückgeführt''werden, denn auch ganz unter Außerachtlassung desselben ge langten wir zu der Feststellung, daß seit 1904 — dem letzten spekulationsfreien Geschäftsjahre — der steuerliche Normalertrag aus dem Tabak von 70 Millionen Mark auf 158 Millionen Mark für das Jahr 1911, die Zahl der Tabakarbeiter um wenigstens 15000, die Jahreslohn summe um wenigstens 20 Milionen Mark emporge stiegen ist. Damit hat der Grundsatz der Wertbesteuerung eine glänzende Probe seiner praktischen Brauch barkeit erbracht. Daß die Zigarettensteuer dem Kleinverkaufspreise des Fertigerzeugnisses, der Wertzoll dagegen dem Preise des Rohstoffs bei seinem Übergang an den Verarbeiter angepaßt ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung. Das entscheidende, große Gemeinsame der beiden Besteuerungs arten ist die Erfüllung einer und derselben elementaren Bedingung sozialer Steuergerechtigkeit: Anpassung der Steuer an den Wert des Steuerobjektes oder, mit anderen Worten, der steuerlichen Leistung an die steuerliche Leistungsfähigkeit. Als die Zigarettensteuer ohne Einfluß auf den Ziga rettenverbrauch blieb, lag die Versuchung nahe, den Erfolg weniger auf die gewählte Steuerform als auf die Unaufhalt- samkeit einer modernen Geschmacksrichtung zurückzuführen, die der rapiden Zunahme des Zigarettenverbrauches förder-