38 bezahlt werden würde als der für billige Fabri kate. Wie sollte das wohl geschehen! Die durch § 29 der Ausführungsbestiminungen zum Tabaksteuer gesetze vorgeschriebene Statistik über die Preisgestaltung des Rohtabaks in Gliederung nach Ursprungsländern ist Anfechtungen insofern ent rückt, als sie auf denjenigen Preisen ruht, welche sich aus den gesetzlich vorgeschriebenen Wcrtanmeldungen ergeben. Dieser Statistik sind obige Zahlen entnommen. Wir dürfen danach feststellen: Nicht der deutsche Wertzoll, sondern der Weltmarkt hat bisher die Preisgestaltung für Tabak bestimmt. Für diejenigen, die sich für die Preiscntwickelung der einzelnen Rohtaüakherkünfte von Vierteljahr zu Vierteljahr interessieren, sei noch auf die Ausgaben des Reichsanzeigers vom 17. November 1910, 1. März 1911 und 16. Mai 1911 hingewiesen. — Nach den Monatlichen Nachweisen über den Auswärtigen Handel stellt sich der Durch schnittspreis für den Doppelzentner zollzuschlagspflichtiger Tabak blätter in den Monaten April bis Juni 1911 auf 173 Mark, nach der Zusammenstellung im Reichsanzeiger vom 22. August 1911 auf 167 Mark. Den obigen Ausführungen wurde nur der letztere Preis zu Grunde gelegt. Anderenfalls würde die Preissteigerung bei den billigen Tabakgattungen hinter der allgemeinen Preissteigerung, die dann mit 17,6°/ 0 in Erscheinung träte, noch mehr zurückbleiben. Welche Ziffer für die allgemeine Preissteigerung die genauere ist, darf für die Prüfung der vorliegenden Frage als ganz unerheblich gelten, weil in beiden Fällen die allgemeine Preissteigerung größer ist als die bei den billigen Tabakgattungen. Die des ferneren wiederholt in die Öffentlichkeit getragene Be hauptung, wonach die Preissteigerung des billigen Rohstoffes die beab sichtigte soziale Wirkung des Wertzolles aufgehoben haben soll, ist in dessen auch dann gänzlich unzutreffend, wenn man auch — im Gegensatz zu dem aus den bisherigen Ausführungen gewonnenen Er gebnis — als richtig unterstellen wollte, daß sich die Preissteigerung (unabhängig von den Einflüssen des Weltmarktes) auf den billigen Rohstoff beschränkt hätte. Vom 15. August 1909 bis 30. Juni 1910 kostete nämlich ein Kilogramm Domingotabak durchschnittlich 72 Pfg., somit zuschläglich 40 % Wertzoll 100,8 Pfg. Nach der Preissteigerung kostete es (vom 1. April 1911 bis 30. Juni 1911) durchschnittlich 78Psg.,