39 Weder die Verbündeten Regierungen noch der Reichstag ­ haben denn auch jemals verkannt, welchen moralischen und finanziellen Gewinn es der deutschen Steuerpolitik bringen müßte, wenn es gelänge, einen steuertechnisch gangbaren, eine richtige Wertanmeldung sichernden ­ Weg zur praktischen Durchführung des Wertzollgedankens ­ zu finden. Schon im Jahre 1873 vertrat der sächsische Finanzrat Wahl in einer Kommission des Bundesrats den Wertzoll mit Begeisterung, aufs eingehendste ­ beschäftigte sich mit ihm wieder die Tabaksteuerenquetekommission ­ des Jahres 1878, im Jahre 1893 vereinigten sich Konservative, Nationalliberale und Zentrum auf eine den Wertzoll empfehlende Resolution, im- Jahre 1905 war es wiederum der Bundesrat, der sich vergeblich um einen gangbaren Weg bemühte. Woran alle diese Versuche scheitern mußten, war stets das Gleiche. In Wahrheit bestand das praktisch-technische somit zuschläglich 40 °/o Wertzoll 109,2 Pfg. Einschließlich der Preissteigerung ­ und auch des Wertzolls auf diesePreissteigerung verteuerte sich sonach das Kilogramm insgesamt um ca. 37 Pfg. (von 72 auf 109,2 Pfg.). Hätte man aber statt des Wertzolls den Gewichtszoll erwählt, ­ so wäre das Kilogramm Domingotabak, auch wenn es nicht im Marktpreise gesteigert worden wäre, um ca. 67 Pfg. (anstatt ­ um jene 87 Pfg. einschließlich Preissteigerung) teurer geworden. Denn so hoch wäre der Gewichtszoll, der rein rechnerisch (40°/„ von 168 Mark Durchschnittswert für den Doppelzentner aller zollzuschlagspflichtigen ­ Tabakblätter nach den Monatlichen Nachweisen für Januar bis Juni 1911) in finanzieller Beziehung dem Wertzoll entspräche. Auch bei einer etwaigenfalls auf den billigen Rohstoff beschränkten Marktpreissteigerung ­ bleiben sonach die Vorteile des Wertzolls vor dem Gewichtszolle für den Konsumenten sehr große!