40 Problem darin, den Weg zu finden, auf dem sich ohne Ausdehnung der steuerlichen Kontrollen auf die Her stellung der Erzeugnisse, aber dennoch unter wirksamer Sicherung gegen unrichtige Wertanmeldungen der Preis des Rohstoffes ermitteln läßt,- doch hatten sich die be teiligten Politiker, Zolltechniker und Gelehrten — durch 40 Jahre fast — in den Gedanken verfangen, daß für einen Rohstoff wie Tabak, dessen Preis in hervorragender Weise durch äußerst subjektive Bewertungsmomente auf Seiten des Käufers bestimmt wird, trotzdem beim Über tritt über die Zollgrenze ein objektiver, abstrakter, kon ventioneller Wert, ein allgemeiner Marktwert, durch Zoll beamte gefunden und zur Grundlage der Wertverzollung gemacht werden könnte. In dieser Richtung bewegten sich alle Vorschläge und Entwürfe, um dann der gerechten Verurteilung durch erfahrene Kaufleute zu begegnen, denen es jedesmal — wie z. B. der Bremer Handels kammer im Jahre 1903 — mit Leichtigkeit gelingen mußte, die praktische Undurchführbarkeit des nach der sozialen Seite auch ihrerseits als einwandsfrei anerkannten Vorhabens nachzuweisen?) *) Von dem Preiszoll (also der Fakturenwertsteuer für Roh tabak, wie sie dem Wesen nach jetzt besteht,) galt wiederum allgemein, daß er nur unter Anwendung scharfer, von der Industrie stets be kämpfter Fabrikkontrollen durchführbar wäre. Die in jüngerer Zeit zuweilen gehörte Behauptung, daß schließlich gerade die Steuerform angenommen worden sei, welche die Regierung in der Begründung zur 1908 er Steuervorlage (Banderolensteuer) als undurchführbar verworfen habe, ist in dieser Uneingeschränktheit durchaus nicht zutreffend. Die