41 Erst der Not der Stunde hat es bedurft, um den Schlüssel zu einem für deutsche Verhältnisse geeigneten Wertzoll zu finden; sollte er ja doch der begreiflichen Furcht unserer Kaufleute vor Zollhinterziehungen ehr loser Konkurrenten ebenso sehr Rechnung tragen wie ihrem Standesgesühle, das sich auf der einen Seite gegen belästigende Betriebskontrollen, auf der anderen Seite gegen die Möglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit steueramtlicher Fehlentscheidungen auflehnte, wie solche als Folge von Prüfungen des Warenwertes durch fachunkundige Zoll beamte mit Recht für unausbleiblich galten. Es kann hier darauf verzichtet werden, die Gründe zu erörtern, die eine Mehrheitsbildung zugunsten der Regierungsvorlage (Tabakverbrauchssteuer; Banderolen- steuer) nicht wahrscheinlich machten. Jedenfalls stand die Möglichkeit ihrer Ablehnung vor Augen, wäh rend andererseits von Tag zu Tage die Anschauung mehr Boden gewann, daß eine reine Erhöhung des Ee- wichtszolles zwar bequem, aber alles andere als eine damaligen Gegengründe der Regierung gegen den Wertzoll waren die allgemein anerkannten, daß der Marktwert nicht sicher feststellbar sei, die Zugrundelegung des Preises (Faktura) aber zu den unbeliebten Fabrikkontrollen der Fabrikatsteuer führe. Das Tabaksteuergesetz vom 15. Juli 1909 verlangt jedoch nicht Feststellung des Marktwertes, son- dern des Preises, und hat dennoch die Fabrikkontrollen entbehrlich ge macht. Damit waren alle früheren Bedenken gegen den Wertzoll be- seitigt. Nur konnte natürlich der neue Weg erst betreten werden, nach dem er gefunden war. Das vergessen stets diejenigen Gegner der Tabaksteuer, die das Verhalten der Regierung in dieser Frage wider spruchsvoll nennen.