46 Wertanmeldung etwa unzulänglich, also die Wertangabe zu niedrig erscheint — unzulänglich sei es mit Rücksicht auf die scheinbar im Verhältnisse zum Rechnungspreise zu gute Beschaffenheit der Ware oder in Rücksicht auf die mangelnde Vertrauenswürdigkeit des Rechnungsausstellers oder Nech- nungsempfängers —, für diese Fälle schuf daher der Antrag 14 eine höhere, autoritativere, durch Art und Dauer ihrer Zusammensetzung größere Garantien der Sachverständigkeit bietende und kaufmännischer organi sierte Instanz, als sie durch § 93 des Vereinszoll gesetzes vorgesehen ist; für die Entscheidung aller auf tauchenden Zweifelsfragen allein zuständig, wurde sie be fähigt, an Hand des an sie übersandten Waren musters, der Rechnung und Wertanmeldung richtig die Kernfrage zu beantworten, ob unter Berücksichtigung aller bei dem Kaufabschlüsse maßgebend gewesenen Um stände allgemeiner oder individueller Art die Mög lichkeit zugegeben werden könne, daß die Ware zu einem so niedrigen wie in der Wertanmeldung angegebenen Preise gekauft worden sei. Diese Instanz ist das Kaiserliche Prüfungsamt für Tabakbewertung in Bremen, dessen 12 Mitglieder min destens zu zwei Dritteln aus, von den Vertretungen des Tabakhandels und der Tabakverarbeitung vorgeschlagenen, Sachverständigen *) zu bestehen hat, von denen wiederum tunlichst zwei Drittel ihre Tätigkeit als Ehrenamt aus- *) Ursprünglich — im Antrage 14 — waren 9 Sachverständige vorgesehen.