63 Ablehnung überdies der alleinige Anlaß war, daß die von einer großen Truppe von Sozialpolitilern noch viel dring licher ersehnte Reichswertzuwachssteuer ins Leben treten konnte. Einer ferneren Zeit, in der man leidenschaftslos in der Geschichte der Reichsfinanzreform blättern wird, wird ein unentwirrbares Rätsel sein, daß es die Ab lehnung einer verhältnismäßigen Bagatelle wie dieser Erbschaftssteuer gewesen sein soll, die einen Parteien hader, schlimmer als vor 30 Jahren, und die Ver unglimpfung eines großen Finanzwerkes hervorrief, dessen segensreiche Folgen nun von Monat zu Monat deutlicher werden. Ich möchte aber unbeschadet aller grundsätz lichen Anhängerschaft auch für eine zukünftige Erbschafts steuer noch der weiteren Überzeugung Ausdruck geben, daß sich auch diese etwa zukünftige Erbschaftssteuer für lange Zeit über das Maß einer bescheidenen Anstands steuer nicht hinausheben könnte und zwar sich deshalb hierüber nicht hinausheben könnte, weil die Höhe unserer anderweitigen direkten Steuern, insbesondere in Folge der scharfen Kommunalzuschläge, dem entgegensteht. Wir sind — darüber herrscht wohl kein Zweifel — noch lange kein Rentnervolk, wir sind noch immer im weitesten Sinne des Wortes ein Unternehmervolk und wohl einstweilen noch immer das unternehmendste Unternehmervolk Europas. Damit aber sind dem weiteren Ausbau der direkten Steuern vor der Hand gewisse unüberschreitbare Grenzen gesteckt, denn unsere Arbeiter sind darauf an gewiesen, daß die Befriedigung des dauernden Bedarfs