64 der deutschen Unternehmer nach werbendem Kapitale nicht empfindlicher als unbedingt erforderlich verkürzt werde Wiederholt sei bemerkt, daß diese Ausführungen nicht gegen die Erbschaftssteuer an sich, sondern nur für die Relativität ihrer Bedeutung sprechen sollen, nur dafür sprechen sollen, daß die Erbschaftssteuer weder das leisten sollte noch wahrend des nächsten Jahrzehntes in aus reichender Weise leisten können wird, was das Reich braucht, sobald neue große Aufgaben erfüllt werden müssen. Nicht da, wo der Reichtum werbendes, unserer Volkswirtschaft unentbehrliches Kapital nützlich anlegt, kann für die nächste Zeit der wesentliche Zielpunkt der Reichssteuerpolitik liegen; nicht, wo er wirbt und Dienste leistet, sondern, wo er genießt und vergeudet, kann eine neue Aera unserer Finanz- und Handelspolitik einsetzen: auf dem Gebiete der Lurussteuern, zunächst auf dem der LuXUszölle. * * * Wenn der Wertzoll im preußischen Zolltarife von 1818 sowie in der hiervon seinen Ausgang nehmenden Zollpolitik des preußischen Zollvereins praktische Bedeu tung nicht erlangte, wenn die besten Männer des preußi schen Zollvereins, wenn insbesondere der genialste seiner Vorkämpfer, Friedrich List, bei zahlreichen Anlässen sich gegen seine Anwendung aussprachen, so kann man jedes ihrer damals gefallenen Worte für die damalige Zeit voll würdigen. Zu schützen galt es