69 braucht — auf ca. 162 Mark stellt. Ähnliche Unstimmig keiten finden sich bei der Bewertung von Zigarren zwischen Schätzung und Wirklichkeit, ähnliche bei Warengattungen, die seit dem Jahre 1906 bei der Ausfuhr einer Wertanmelde pflicht unterworfen sind, deren Wert aber früher nur geschätzt wurde. So zeigt sich zum Beispiele, daß vor Einführung dieser soeben erwähnten Wertanmeldepflicht Zithern um 88 °/o überwertet, Guitarren und Harfen sowie andere Streichtonwerkzeuge als Geigen mit 60—70 % unter wertet wurden (dem Handelsteile der Schlesischen Zeitung vom 19. März 1911 — Dr. H. — entnommen). Ebenso wieder finden sich beträchliche Unterwertungen bei den Einfuhrwerten für Kürschnerwaren.*) *) Durch Bundesratsbeschluß vom 11. Februar 1911 wurde die Wertanmeldepflicht auch auf einige wenige Einfuhrwaren ausgedehnt, z. B. auf rohe Felle zu Pelzwerk (Position 155a). Sogleich zeigt sich der Unterschied zwischen Wirklichkeit und Schätzung. Die endgültige Schätzung des handelsstatistischen Beirates lautete hier für das Jahr 1910 auf ca. 4086 Mark für den Doppelzentner. Am 1. April 1911 trat die Wertanmeldepflicht in Kraft, und es ergibt sich nun für die Monate Mai bis August 1911 nur noch ein Durchschnittswert von 2793 Mark für den Doppelzentner! Hier wurde also der wirkliche Wert von dem handelsstatistischen Beirat um beinahe 50°/, überschätzt! Auf der anderen Seite finden sich wieder gewaltige Unter wertungen, die infolge der neuen Bundesratsbestimmung aufgedeckt wurden: Unter Kürschnerwaren aufgeführte Felle zu Pelzwerk (von Pelztieren) — Position 563 a — wurden für das Jahr 1910 vom handelsstatistischen Beirat endgültig auf ca. 2357 Mark für den Doppel- zentner geschätzt, während die Wertanmeldungen für die Monate Mai bis Augnst 1911 auf Grund der Wertanmeldepflicht einen Wert von 3396 Mark für den Doppelzentner anzeigen. Hier wurde der wirkliche Wert somit um etwa 30% unterschätzt!