82 lich Bändern), Tüll, Beuteltuch, Gaze, Krepp, Flor, Spitzen aus unvermischter Seide mit ca. 11«/ 0 ; Orchideen, Nelken usw. (Position 41 a/b) sind zollfrei; der Zoll für Kaviar stellt sich auf ca. 6 °/ 0 des Eroßhandelswertes, der für goldene Taschenuhren auf 1,8 °/ 0 . Doch möchte die erstaunliche Unstimmigkeit zwischen Wert und Zoll deutlicher noch zu Tage treten, wenn wir sie nicht an der Hand von Verhältniszahlen, sondern absoluten Zahlen zu erläutern versuchen. Ein Doppel- zentner fertiger Elfenbeinerzeugnisse (Position 602) im Einfuhrwerte von 3411 Mark erbringt an Zoll 350 Mark, eine goldene Taschenuhr im durchschnittlichen Ein fuhrwerte von 44 Mark an Zoll 80 Pfg., der Doppel- zentner Schokolade im Einfuhrwerte von 280 Mark an Zoll 50 Mark, ein Panamahut 30 Pfg. nach dem General tarife, 10 Pfg. nach dem Konventionaltarif, ein Herren filzhut im durchschnittlichen Einfuhrwerte von 5 Mark an Zoll 50 Pfg., ein bereits aufgeputzter Frauen- oder Kinderhut im durchschnittlichen Einfuhrwerte von ca. 36 Mark an Zoll 1 Mark, ein Doppelzentner dichter seidener Gewebe (ercl. Bänder), Seidentüll, Seidengaze, Beutel tuch und Spitzen aus Seide im Durchschnittswerte von 6569 Mark an Zoll 633 Mark, ein Doppelzentner roher und zubereiteter Straußen- und Reiherfedern im Durch schnittswerte von ca. 13000 Mark an Zoll 80 Mark, ein Doppelzentner Puder, Schminken, wohlriechender Salben, künstlicher Riechstoffe im Durchschnittswerte von 925 Mark an Zoll 76 Mark, ein Doppelzentner orientalischer Fuß