86 Tabakblätter mit einer Zollast von ca. 90«/«, die von Zigarren mit einer Zollast von ca. 60 °/o des Wertes belegt. Zweifellos ist der Tabak ein entbehrliches Eenußmittel, aber dann sind ausländische Seidenstoffe, Pelze, Kaviar, Straußenfedern, persische Teppiche und alle die beispielsweise vorerwähnten Warengattungen in mindestens ebenso hohem Maß als entbehrliche Güter anzusehen und lassen, nach den hinsichtlich der Uner- schütterlichkeit des Tabakoerbrauches gemachten Erfah rungen, wohl auch ihrerseits einen Wertzoll von etwa 50% gerechtfertigt erscheinen. Jedenfalls muß nach alle dem die bisherige niedrige Belastung des Lurusver- brauchs ausländischer Waren unter sozialpolitischen Ge sichtspunkten als unhaltbar erscheinen. Hieran können auch die feineren Abstufungen der Zollsätze nach Beschaffenheitsunterschieden innerhalb einer Warengattung nur wenig ändern, Abstufungen, wie sie vorzugsweise der letzte Zolltarif brachte, so z. B. für eine Anzahl von Geweben, die nun nach Fadenzahl und nach dem auf die Flächeneinheit entfallenden Ge wichte differenziert werden. Die erwähnten Abstufungen können deshalb nur wenig ändern, weil die Differenzie rungen nach der äußeren Beschaffenheit nicht den wahren W e r t unterschieden ausreichend entsprechen; sie sind auch deshalb von nicht genügend wirksamem Einflüsse, weil innerhalb derselben Beschaffenheitsklasse noch klaffende Wertunterschiede zwischen gleich großen, einem und demselben Zollsatz unterliegenden Mengen