89 kann. Auch da liegen die Grenzen seiner Anwendungs möglichkeit, wo ein Vertragsstaat, der billige deutsche Exportartikel nicht braucht, sondern nur duldet, die Aus schaltung dieses oder jenes — sozial an sich berechtigten — Wertzolls aus der Zahl der geplanten Wertzölle zur conditio sine qua non macht. Hier Grundsätze allge meiner Art aufzustellen, wird sich der handelspolitische Prak tiker versagen müssen. In einer Zeit, in der nun auch frühere prinzipielle Freihändler von der Unmöglichkeit der einheitlichen Durchführung irgend eines handels politischen Glaubenssatzes überzeugt sind, kann es im prak tischen Einzelfalle nur noch Kompromisse geben, Kompro misse zwischen sozial und wirtschaftlich Berechtigtem und handelspolitisch Erlangbarem. Wenn aber der Wertzoll dazu bestimmt sein sollte, ein Instrument der Demagogie zu werden, wenn sich auch an ihm der geschichtliche Fluch jeder rein demo kratischen Politik, ein als richtig erkanntes Prinzip bis zu seinen letzten Konsequenzen durchführen zu wollen, er füllen sollte, so würde das allerdings ein Unglück statt eines Fortschritts bedeuten. Indessen hätte man mit der artigen Bedenken auch nicht vor zwanzig Jahren mit unserer sozialpolitischen Versicherungsgesetzgebung beginnen dürfen, und so wird man ebenso in der Wertzoll frage vertrauen müssen, daß es in entscheidenden Stunden der starken Hände nicht ermangeln wird, die die Grenzlinie zwischen den Wünschen sozialpolitischer Stürmer und den unerläßlichen Vorbedingungen für eine organische Fort